Im Gegensatz zu Dienstreisen gilt für privaten Urlaub in Deutschland keine Pflicht, Belege aufzuheben. Dennoch raten Expertinnen und Experten dringend dazu. Dabei geht es zum einen darum, den Überblick über die eigenen Ausgaben auch während einer Reise bestmöglich zu bewahren. Zum anderen schützt man sich so mitunter vor Betrug.
Diese Belege sollte man nach dem Urlaub aufbewahren
Im Urlaub geben die meisten mehr Geld aus als im Alltag, wobei einige den Überblick verlieren. Belege erfüllen dabei dann in doppelter Hinsicht eine wichtige Funktion. So wird empfohlen, sich anhand der Belege nach einer Reise noch einmal einen Überblick über die Gesamtausgaben zu verschaffen. Behalten sollte man in diesem Zusammenhang Folgendes:
- Hotelrechnung
- Flug- oder Bahntickets
- Mietwagenrechnung
- Restaurantquittungen
- Eintrittskarten
- Tankquittungen
Es ist sinnvoll, diese Unterlagen so lange aufzuheben, wie theoretisch noch rechtliche Ansprüche bestehen könnten; in der Regel sind das zwei bis drei Jahre. So beträgt beispielsweise die gesetzliche Frist für unrechtmäßige Abbuchungen in Deutschland drei Jahre. Reiserechtliche Ansprüche verfallen hingegen nach zwei Jahren.

Rechnungen nach dem Urlaub unbedingt prüfen
Expertinnen und Experten raten dringend, sich nach einem Urlaub mit den Ausgaben der Reise zu beschäftigen, indem man die Belege noch einmal mit den tatsächlichen Kontobewegungen abgleicht. Denn gerade im Urlaub passiert es schnell, dass man Ausgaben übersieht oder sogar Opfer einer Betrugsmasche geworden ist.
Viele Kriminelle zielen speziell auf Touristinnen und Touristen ab, die im Zweifel ortsfremd sind und einen Betrug nicht bemerken. Deshalb sollte man unbedingt überprüfen, ob die Beträge auf den Belegen mit den abgebuchten Summen übereinstimmen. Darüber hinaus kann es natürlich auch einfach abseits dessen zu versehentlichen falschen Buchungen kommen.
Weitere wichtige Gründe, um die Belege aufzuheben
Ein weiterer wichtiger Grund sind eventuelle Reisemängel. Je nachdem wie man reist und was man auf welche Weise gebucht hat, besteht bei starken Verspätungen oder anderweitigen Mängeln gegebenenfalls die Möglichkeit einer Rückerstattung. Um im Nachhinein Entschädigungen bei der Airline oder Preisminderungen beim Reiseveranstalter durchzusetzen, benötigt man allerdings die Belege.
Einen wichtigen Sonderfall stellen zudem eventuell anfallende Kosten für eine medizinische Versorgung oder Medikamente im Ausland dar. Wer eine Auslandskrankenversicherung hat und sich die Ausgaben zurückholen möchte, muss dafür alle Rechnungen im Original oder als Scan bei seiner Auslandsreisekrankenversicherung einreichen.
Vor allem bei Reisen außerhalb der EU gilt zudem besondere Vorsicht, wenn man sich dort beispielsweise teure Kleidung oder Elektronik kauft. Auch in solchen Fällen sollte man die Quittungen unbedingt aufheben, um im Zweifel bei der Rückreise am Flughafen den Wert der Waren nachweisen zu können. Hat man die Belege nicht dabei, schätzt der Zoll den Wert, was oft teurer wird.

