Die Europäische Union arbeitet seit Jahren am Projekt des digitalen Euro. Dabei handelt es sich um eine geplante, elektronische Form des Zentralbankgeldes der Europäischen Zentralbank (EZB); langfristig soll es das physische Bargeld im Alltag ergänzen. Mit dem Projekt soll die Autonomie der EU im Zahlungsverkehr gestärkt und die Unabhängigkeit von Zahlungsdienstleistern außerhalb Europas erreicht werden.
Nun soll der nächste Schritt in diesem Plan erfolgen: Eine personifizierte sogenannte DEAN, die langfristig alle Bürgerinnen und Bürger der EU mit entsprechendem Konto für den digitalen Euro erhalten sollen. Dabei handelt es sich um eine 18-stellige Kontonummer für den digitalen Euro, ähnlich zur aktuellen IBAN. In einigen wesentlichen Punkten unterscheiden sich die beiden jedoch.
Die DEAN im Detail erklärt
IBAN ist die Abkürzung für „International Bank Account Number“. DEAN wiederum ist kurz für „Digital Euro Account Number“. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die DEAN unabhängig von Landund Zahlungsdienstleister vergeben wird. Wechselt also jemand den Anbieter seiner Digital-Euro-Dienste, kann die Nummer theoretisch mitgenommen werden. Allerdings benötigt man dafür grundsätzlich ein entsprechendes Konto. Auch im Aufbau werden sich die beiden Nummern unterscheiden:
- IBAN: 22 (Deutschland) bis 34 Zeichen insgesamt – 2 Buchstaben für den Ländercode + 2 Prüfziffern + 8 Ziffern Bankleitzahl + 10 Ziffern Kontonummer
- DEAN: 18 Zeichen insgesamt – 2 Buchstaben „EU“ + 2 Prüfziffern + 1 Kennziffer – 13 Ziffern Seriennummer
Die Prüfziffern werden nach einem Verfahren berechnet, das auch von der IBAN bekannt ist. Dadurch lassen sich unter anderem Tippfehler erkennen. Die Stellen fünf bis 18 werden laut Regelwerk der EZB als „Basic European Account Number“ (kurz BEAN) bezeichnet. Für Zahlungen muss zudem nicht unbedingt die komplette DEAN eingegeben werden. Optional sollen Nutzerinnen und Nutzer auch ihre Mobilfunknummer als Alias verwenden können. Dafür muss man die aktiv mit der DEAN verknüpfen.

Der digitale Euro soll Bezahlen vereinfachen
Grundsätzlich ist das Projekt digitaler Euro für 2029 angesetzt; final beschlossen ist das Ganze allerdings noch nicht. Ein Pilotprojekt mit der neuartigen Kontonummer soll aber in der zweiten Hälfte des Jahres 2027 starten. Der Test soll für zwölf Monate laufen und mit 36 ausgewählten Zahlungsdienstleistern durchgeführt werden. Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Verabschiedung der dafür notwendigen europäischen Rechtsgrundlage fallen.
Grundsätzlich würde die Erstellung einer neuen DEAN dann zentral über die Digital Euro Service Platform (DESP) erfolgen. Alle Nutzerinnen und Nutzer des digitalen Euro können dann eine solche Nummer bei ihrem jeweiligen Anbieter beantragen. Dieser fordert die DEAN dann bei der zentralen Plattform an und weist diese anschließend dem passenden Konto zu. Ähnlich wie bei bisherigen Prozessen auch können Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine physische Karte nutzen.

