Zu viel Rundfunkbeitrag bezahlt? Das kann man jetzt ganz einfach überprüfen

Es gibt einen neuen Service, mit dem man seinen Kontostand mit Blick auf den Rundfunkbeitrag überprüfen kann. Das soll Nutzer auf einen Blick zeigen, ob sie vielleicht zu wenig oder sogar zu viel bezahlt haben.
Zu viel Rundfunkbeitrag bezahlt? Das kann man jetzt ganz einfach überprüfen
picture alliance

In Deutschland gibt es, wie auch in anderen Ländern, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich über verpflichtende Beitragssätze finanziert. Der früher auch als GEZ-Gebühr bezeichnete sogenannte Rundfunkbeitrag liegt aktuell bei 18,36 Euro pro Monat und muss dabei nicht pro Kopf, sondern pro Haushalt bezahlt werden.

Anzeige

Jetzt bekommen Bürgerinnen und Bürger eine neue Möglichkeit, um dabei ihren Kontostand zu überprüfen. Seit dem 28. September bieten ARD, ZDF und Deutschlandradio dafür einen neuen Online-Service an, damit man schnell überprüfen kann, ob das eigene „Rundfunkbeitragskonto ausgeglichen ist oder ob ein Zahlungsrückstand oder eine Überzahlung vorliegt“.

Beitragsservice baut sein Online-Angebot aus

Dahinter steckt ein einfacher Mechanismus. Jede volljährige Person hat quasi ein eigenes Beitragskonto, auf das der Rundfunkbeitrag einbezahlt wird, sobald eine eigene Wohnung angemeldet wird. Zieht man allerdings mit einer anderen Person zusammen, wird daraus sozusagen ein gemeinsames Haushaltskonto, das auf den Namen der Person läuft, die sich offiziell für die Überweisung als zuständig erklärt hat.

Anzeige

Die jeweilige Kontonummer entspricht dabei der 9-stelligen Beitragsnummer, die auch nach einem Umzug bestehen bleibt. Bürgerinnen und Bürger haben beim Rundfunkbeitrag im Übrigen die Wahl, in welchem Turnus sie das Geld überweisen wollen. Das wird entsprechend auch beim Konto berücksichtigt. Grundsätzlich kann man per Dauerauftrag, Einzelüberweisung oder via Kreditkarte bezahlen, viele setzen aber auf das SEPA-Lastschriftmandat. Dabei gibt es folgende Optionen:

  • Alle drei Monate: 55,08 Euro (ab Beginn der Anmeldung)
  • Vierteljährlich im Voraus: 55,08 Euro alle 3 Monate (zum Ersten des jeweiligen Quartals)
  • Halbjährlich im Voraus: 110,16 Euro alle 6 Monate (Zum Ersten eines Halbjahres)
  • Jährlich im Voraus: 220,32 Euro alle 12 Monate (zum Ersten des Jahres)

Anders als bei kommerziellen Abos ergibt sich durch eine jährliche Zahlung kein Rabatt. Stattdessen bleibt der Rundfunkbeitrag immer gleich, egal für welchen Zahlungsrhythmus man sich entscheidet.

Anzeige
Kontostand Rundfunkbeitrag online abrufen
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

So kann man den Kontostand zum Rundfunkbeitrag kostenlos prüfen

Wer ohnehin auf das Lastschriftverfahren setzt, muss sich in der Regel wenig Gedanken um seinen Kontostand machen. Es gibt allerdings auch zahlreiche Personen, die manuell überweisen und für die der neue Service praktisch sein kann. Und auch beim SEPA-Lastschriftmandat kann einiges schief gehen. Das Praktische: Die Abfrage ist kostenfrei und funktioniert auch ohne vorherige Registrierung. Man muss allerdings seine Beitragsnummer und das Geburtsdatum bereit halten. Insgesamt geht man wie folgt vor:

  • Den Service unter rundfunkbeitrag.de/kontostand aufrufen.
  • In dem sich öffnenden Fenster die Beitragsnummer und das Geburtsdatum eintragen.
  • Anschließend auf „Weiter“ klicken.
  • In der folgenden Übersicht ist der Kontostand in der Regel bei Null. Wesentlich ist aber, dass dort steht, dass das Beitragskonto „ausgeglichen“ ist.

Sollten Nummer und Geburtsdatum etwa wegen eines Tippfehlers nicht zusammenpassen, kommt eine Fehlermeldung. Die Beitragsnummer entnimmt man entweder seinem schriftlichen Bescheid zum Rundfunkbeitrag oder auch den Informationen beim Lastschrifteinzug.

Warum braucht es das neue Angebot?

In dieser Übersicht findet man auch Informationen zum aktuell eingestellten Zahlungsrhythmus sowie allgemeine Informationen zum Rundfunkbeitrag. Im Fenster darunter, das „Ihre nächsten Schritte“ heißt, kann man theoretisch eine Änderung der Zahlungsweise festlegen, seine Daten ändern, die aktuelle Wohnung vom Beitrag abmelden oder eine Ermäßigung beantragen; das können beispielsweise Personen mit Schwerbehindertenausweis oder BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger tun.

Grund für das neue Online-Angebot ist dem Beitragsservice zufolge, dass sich nach wie vor viele Menschen telefonisch nach dem Stand ihres Beitragskontos erkundigen. „Mit der Möglichkeit, den Kontostand digital abzufragen, entsprechen wir dem konkreten Bedarf der Menschen“, erklärt Kai Winter, Geschäftsbereichsleiter Operations beim Beitragsservice.