Die Koalition hat im Streit um die Pflegereform eine Einigung erzielt, wobei einige Diskussionspunkte allerdings auch ins kommende Jahr verschoben wurden. Mit den nun vorgestellten Maßnahmen soll das wachsende Loch der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen gestopft werden. In Deutschland sind mit etwa 75 Millionen Menschen circa 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich versichert, zehn Prozent hingegen privat.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen prognostiziert allein für das laufende Jahr ein Defizit von 1,2 Milliarden Euro – und das, obwohl der Bund bereits Milliarden zugeschossen hat. Für 2027 wird eine weitere Verschärfung der Lage erwartet; prognostiziert wird aktuell ein Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro.
Dass reagiert werden muss, war entsprechend klar. Lange Zeit sah es allerdings nicht so aus, als ob sich die Koalition aus Union und SPD auf den vorgelegten Gesetzentwurf zur Pflegereform von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) einigen kann. Zumindest in einigen wesentlichen Punkten hat sie es jetzt allerdings doch getan.
Das beinhaltet die Pflegereform
Um 12 Uhr trat Linnemann vor die Presse und erläuterte die Details. Grundsätzlich ändert sich nichts am allgemeinen Beitrag für die Pflegeversicherung, der bei 3,6 Prozent liegt. Zudem sollen, entgegen früherer Überlegungen, Rentenpunkte für pflegende Angehörige nicht gekürzt werden.
Dafür wird es jedoch an anderer Stelle teurer. Linnemann betonte dazu: „Wir werden Einsparungen vornehmen müssen. Einnahmen und Ausgaben müssen in eine Balance gebracht werden.“ Die Pflegereform sieht nun folgende wesentliche Maßnahmen vor:
- Die Ehepartner-Mitversicherung steigt ab dem 1. Januar 2028 um 0,52 Prozent. Ausnahmen gelten für pflegende Angehörige und Eltern von Kindern mit Behinderungen.
- Ab dem 1. Januar 2027 müssen Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) mehr bezahlen; der Beitrag steigt um 0,3 Prozentpunkte auf insgesamt 0,9 Prozent.
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflege soll um 300 Euro steigen (zuvor war noch von 1.000 Euro die Rede).
- Das Begutachtungssystem beim Pflegegrad soll überarbeit und geschärft werden. So bekommt man Pflegegrad 1 künftig erst ab 15 Punkten (nicht mehr ab 12,5). In Pflegegrad 1 gibt es zudem künftig keinen Entlastungsbetrag mehr; erst ab Pflegegrad 2 erhalten Betroffene ein sogenanntes Sozialraumbudget (gilt nur für Personen, die diese Pflegegrad neu bekommen).
- Mehr Geld für Familien mit pflegebedürftigen Kindern.
Entscheidung um Ausgleich durch privat Versicherte vertagt
Während Linnemanns Vorschlag in vielen Punkten angenommen wurde, wurden entsprechend auch einige Änderungen vorgenommen. Der Gesundheitsminister begrüßte die Einigung und erklärte: „Wir brauchen Verlässlichkeit für die zu pflegenden Menschen in Deutschland und für ihre Angehörigen.“ Entsprechend sei er froh über diesen ersten Schritt zur Stabilisierung des Pflegesystems. Allerdings wurden einige Streitpunkte ausgespart und auf die Zukunft vertagt.
So fordert die SPD grundsätzlich eine höhere Beteiligung der privat versicherten Personen. In Deutschland kann man sich erst ab einem gewissen Einkommen privat versichern, weshalb grundsätzlich nur Gutverdienende in dieses System einzahlen. Gleichzeitig hat dieser Teil der Bevölkerung aufgrund des höheren Einkommens und besseren Bildungsstandards den Vorteil, dass sie oft gesünder leben und seltener pflegebedürftig werden. Das lässt die generellen Kosten für Privatversicherte in diesem Bereich sinken, während sie für gesetzlich versicherte steigen.
Die CDU argumentiert jedoch, dass die beiden Systeme aus gutem Grund gesetzlich getrennt seien und man daran nichts ändern wolle. Teil der neuen Pflegereform sind solche Ausgleichszahlungen in jedem Fall nicht. Allerdings soll eine Kommission eingesetzt werden, die genau solche Möglichkeiten ausarbeitet. Die Ergebnisse sollen bis Januar 2027 vorgestellt werden.

