Mordprozess Fabian: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Gina H.

Im Prozess um den Mord an dem 8-jährigen Fabian haben heute Staatsanwaltschaft und Nebenklage ihre Plädoyers gehalten. Der Angeklagten Gina H. droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Mordprozess Fabian: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Gina H.
picture alliance

Seit Monaten beschäftigt der Prozess um den ermordeten Fabian aus Güstrow die Bundesrepublik. Nach mehr als 30 Verhandlungstagen geht das Verfahren nun mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage in die Schlussrunde; seit 09:30 Uhr läuft die Verhandlung in Rostock wieder. Am morgigen Freitag wird dann die Verteidigung ihr Plädoyer halten.

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Vor Gericht steht die inzwischen 30-jährige Gina H., die Ex-Freundin vom Vater des Opfers. Ihr wird vorgeworfen, den 8-jährigen Fabian am 10. Oktober 2025 aus dem Haus gelockt, an einen abgelegenen Ort gebracht und dort mit sechs Messerstichen getötet zu haben.

Plädoyers der Anklage im Fall Fabian

Ein sogenanntes juristisches Plädoyer ist der Schlussvortrag der Verfahrensbeteiligten am Ende einer strafrechtlichen Hauptverhandlung vor Gericht. Dabei fassen die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage ihre Sicht auf die Beweise, die Zeugenaussagen und die rechtliche Bewertung der Tat zusammen.

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Dabei vertritt die Staatswanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und äußert sich in ihrem Plädoyer auch zu ihrer Auffassung der Schuldfrage, also ob die Schuld der angeklagten Person aus ihrer Sicht erwiesen ist, und dem Strafmaß.

Die Nebenklage vertritt hingegen die besonderen Interessen der Opfer. Im Mordfällen ist das häufig die hinterbliebene Familie, im Fall von Fabian seine Mutter. Dabei darf auch die Nebenklage eine Verurteilung beantragen und zur Strafzumessung Stellung nehmen. Diese wichtigen Daten gelten noch für den weiteren Prozess:

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  • 29. Oktober: Plädoyers der Anklage
  • 30. Oktober: Plädoyer der Verteidigung
  • 10. November: Urteilsverkündung

Staatsanwalt fordert lebenslange Haft: „Kein vernünftiger Zweifel“

Staatsanwalt Oliver Schley hat direkt zu Beginn seines etwa dreistündige Plädoyers vor der 3. Strafkammer des Rostocker Landgerichts deutlich gemacht, dass es aus Sicht der Staatsanwaltschaft „keinen vernünftigen Zweifel“ an der Täterschaft Gina H.s gebe. Stattdessen heißt es klar: „Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die Angeklagte Fabian am 10.10. in der Nähe von Klein Upahl getötet hat.“

Darüber hinaus sieht die Staatsanwaltschaft zwei sogenannte Mordmerkmale – „Heimtücke und sonstige niedrige Beweggründe“ – als erfüllt an. Auch von einer „Übertötung“ ist die Rede. Das bedeutet, dass dem Opfer deutlich mehr Gewalt zugefügt wurde, als zur Tötung erforderlich gewesen wäre. Schley schleßt sein Plädoyer mit den Worten: „Ich beantrage, die Angeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen.“

Indizien belasten die Angeklagte im Fall Fabian schwer

Die Angeklagte Gina H. hat die Vorwürfe während des Prozesses bestritten, es liegt also kein Geständnis vor. Da es zudem keine Augenzeugenberichte gibt und auch die Tatwaffe nicht gefunden wurde, stützt sich die Anklage auf die bislang gefundenen Spuren und Indizien. Darüber hinaus machte die mutmaßliche Täterin Gina H. einige widersprüchliche Aussagen.

So erklärte Gina H. in einer Vernehmung beispielsweise, nicht zu wissen, wann Fabian verschwunden sei. Sie sei an diesem Tag mit ihrem eigenen Sohn und dem Hund im Wald spazieren gewesen; das Kind war an dem Tag allerdings regulär in der Schule. Zudem gibt es weitere Auffälligkeiten im Verhalten der Angeklagten, die zudem zusammen mit einer Freundin den Fund einer Kinderleiche an einem Tümpel der Polizei meldete. Untersuchungen ergaben später, dass es sich dabei um den 8-jährigen Fabian handelte.

Zuvor soll Gina H. aber bereits mit zwei anderen Personen an dem Tümpel gewesen sein, um ihnen die Leiche zu zeigen. Dazu kommen Zeugenaussagen über merkwürdiges Verhalten der Angeklagten, verdächtige Sprachnachrichten und auch eine verdächtige Suchanfrage im Netz. Im Laufe des Prozesses wurde bereits die Schuldfähigkeit von Gina H. festgestellt.