Gina H. spricht erstmals im Fabian-Prozess – „Hätte ihm nie etwas antun können“

Monatelang schwieg sie, doch nun hat Gina H. im Mordprozess um den getöteten Fabian erstmals Stellung bezogen. Vor dem Landgericht Rostock schilderte die Angeklagte ihre Sicht der Ereignisse und wies alle Vorwürfe zurück.
Gina H. spricht erstmals im Fabian-Prozess – „Hätte ihm nie etwas antun können“
picture alliance

Im Fall des getöteten Fabians aus Güstrow hat nun erstmals die Verdächtige Gina H. vor Gericht ausgesagt. Am Montag beteuerte sie ihre Unschuld und erklärte außerdem, dass sie den Fundort der Leiche drei Tage nach der Tat zum ersten Mal betreten habe. Vor dem Landgericht Rostock ging die Angeklagte auf weitere Details ein und wies sämtliche Vorwürfe zurück.

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Am 10. Oktober 2025 wurde der Schüler Fabian zu einem Tümpel in der Nähe von Klein Upahl gelockt, mit einem Messer getötet und angezündet. Der Partnerin seines Vaters wird vorgeworfen, den Jungen heimtückisch ermordet zu haben. Eine Auseinandersetzung mit seinem Vater wurde als mögliches Motiv diskutiert. Gina H. erklärte jedoch, dass sie Fabian „nie etwas hätte antun können“.

Porträt des ermordeten Fabian aus Güstrow
Privat

Die Angeklagte Gina H. betont vor Gericht ihre Unschuld

„Hätte ich ihn ermordet, hätte ich mit Sicherheit das Gefühl gehabt, mein eigenes Kind zu töten“, sagte die Angeklagte vor Gericht. Zudem erhob sie schwere Vorwürfe gegen ihren Nachbarn Olaf K. Sie habe nie Schuhe bei ihm verstecken wollen. Er habe außerdem arrangiert, dass ein Campingmesser und eine Flasche mit Grillanzünder fehlten und später wieder auftauchten. In einer Zeugenaussage hatte Olaf K. die Angeklagte zuvor belastet. Außerdem ging die 30-Jährige auf die Beziehung zu Fabians Vater ein. „Es war Liebe auf den ersten Blick“, erklärte sie. Im August 2025 kam es allerdings zu einer Auseinandersetzung, die dazu führte, dass Matthias seine Sachen gepackt hatte und die gemeinsame Wohnung verließ.

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Alle Details:

Anwältin äußert sich zu Prozesstag - „Schlimmer geht's nimmer“

Als weiteres Beweisstück hatten die Ermittler Tücher einer Küchenrolle aufgenommen, die sich in Ginas Auto befanden. Auf den Tüchern befanden sich Blutspuren, die Fabian zugeordnet werden konnten. Die Angeklagte erklärte, dass das Blut von einer Verletzung während eines gemeinsamen Badeausflugs stamme. Sie sei im August 2025 gemeinsam mit Fabian und ihrem eigenen Sohn unterwegs gewesen. Die beiden hätten sich gut verstanden. Trotz der Hinweise gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil für die Angeklagte die Unschuldsvermutung.

Die Anwältin, die Fabians Mutter vertritt, äußerte sich nach dem Prozesstag gegenüber t-online. „Wir haben nicht viel erwartet und wir sind auch nicht enttäuscht worden“, erklärte Christine Habetha. „Sie suhlt sich in ihrer Opferrolle. Schlimmer geht's nimmer, aber es wird nicht helfen“, heißt es weiter. Zunächst wollte Gina H. keinerlei Fragen beantworten. Am Mittwoch sollen schließlich zwei Polizeibeamte vernommen werden. Die Urteilsverkündung ist bereits für den 10. September vorgesehen.

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