Nach gescheiterter Hinrichtung: Christa Pike kann wieder laufen und sprechen

Christa Pike überlebte ihre eigene Hinrichtung und inzwischen ist die verurteilte Mörderin zurück im Gefängnis. Aber wie geht es nun weiter – und darf der Bundesstaat Tennessee überhaupt eine zweite Hinrichtung ansetzen?
Nach gescheiterter Hinrichtung: Christa Pike kann wieder laufen und sprechen
picture alliance

Am 30. September sollte die verurteilte Mörderin Christa Pike im US-Bundesstaat Tennessee hingerichtet werden. Dabei wurden zwei Injektionen gesetzt, allerdings kam es anschließend zu Komplikationen und die Hinrichtung scheiterte.

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Christa Pike ist damit die erste Person, die ihre Exekution auf diese Art und Weise überleben konnte. Allerdings landete die inzwischen 50-Jährige anschließend im Krankenhaus und war längere Zeit nicht bei Bewusstsein, sodass sie zwischenzeitlich sogar künstlich beatmet werden musste. Expertinnen und Experten befürchteten, dass Pike möglicherweise nie wieder aufwachen könnte.

Inzwischen ist die zum Tode Verurteilte allerdings nicht nur wieder bei Bewusstsein; bereits am 6. Oktober erwachte sie aus ihrem Koma. Offenbar kann sie inzwischen auch sprechen und sogar ein wenig laufen. Wie ist das möglich und gibt es möglicherweise auch dauerhafte Schäden?

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Gesundheitszustand bessert sich langsam

Über den aktuellen Zustand von Christa Pike berichtet unter anderem das US-Portal „TMZ“ unter Berufung auf einen ihrer Anwälte. Dort heißt es, dass die 50-Jährige, die im Alter von 20 Jahren verurteilt wurde, inzwischen wieder längere Strecken zurücklegen kann und das sogar ohne fremde Hilfe. Auch Pikes Sprache soll sich hörbar verbessert haben, sodass sie wieder vollständige Sätze bilden kann.

So erstaunlich diese Nachrichten auch sind, sie zeigen auch auf, dass durchaus eine Beeinträchtigung vorliegt. Und auch die betreuenden Medizinerinnen und Mediziner betonen, dass man keinesfalls von einer vollständigen Genesung sprechen könne. Dem Anwalt zufolge könnte es noch ungefähr einen Monat oder sogar länger dauern, bis man final abschätzen kann, ob die gescheiterte Hinrichtung dauerhafte Schäden verursacht hat und wenn ja, wie umfangreich diese sind.

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Wie hat Christa Pike ihre eigene Hinrichtung überlebt?

Nach wie vor ist nicht ganz klar, wie Christa Pike zwei Giftinjektionen überleben konnte. Zum jetzigen Zeitpunkt spricht vieles dafür, dass der intravenöse Zugang nicht richtig gelegt wurde. Dafür sprechen unter anderem Berichte von Augenzeuginnen und -zeugen sowie Spuren am Körper der 50-Jährigen.

Dadurch ist das potenziell tödliche Gift teilweise im umliegenden Gewebe gelandet, statt in der Vene, sodass die Dosis des Barbiturats Pentobarbital nicht ausreichte, um Pike zu töten. Aufregung gab es auch um die anschließende Verwirrung bei der Hinrichtung. Die Notrufprotokolle legen nahe, dass ein erster Anruf als Fehlalarm eingestuft wurde, unter anderem weil die Anruferin nicht den richtigen Sicherheitscode sagen konnte.

Als Einsatzkräfte eine halbe Stunde später dennoch den Notruf überprüfen wollten, wusste die Leitstelle des Gefängnisses von nichts und wies die Anfrage entsprechend zurück. Erst danach ging der Ruf nach Hilfe offiziell in der Zentrale ein. Die nötigen Rettungskräfte trafen entsprechend erst deutlich später bei Pike ein.

Christa Pike überlebte Giftspritze Symbolbild: Spritze liegt neben Handschellen und einem Richterhammer
Shutterstock / J.J. Gouin

Wie geht es jetzt mit Christa Pike weiter?

Seit dem 10. Oktober befindet sich die Verurteilte wieder im Gefängnis, wo sie weiterhin betreut wird. Nun stellt sich allerdings die Frage nach weiteren Maßnahmen; immerhin wurde Christa Pike rechtskräftig zum Tode verurteilt. Aber kann die Frau quasi ein zweites Mal hingerichtet werden, nur weil die erste Hinrichtung scheiterte?

Rechtlich ist die Lage diesbezüglich unklar. In Tennessees Gesetzen finden sich keine entsprechenden Auslegungen, da es dort nicht vorgesehen ist, dass jemand eine Hinrichtung tatsächlich überlebt. Zwar hat es immer wieder gescheiterte Hinrichtungen in den USA gegeben. Diese wurden allerdings frühzeitig angebrochen, weil beispielsweise überhaupt kein Zugang gelegt werden konnte. Christa Pike ist die erste Person, die tatsächlich nicht nur eine, sondern zwei Injektionen überlebt hat; die zweite Spritze entspricht den Vorschriften, falls die erste nicht tödlich ist.

Bislang gibt es nur einen einzigen Präzedenzfall, der herangezogen werden könnte. 1947 erklärte der Supreme Court in den USA einen zweiten Hinrichtungsversuch an Willie Francis im US-Bundesstaat Louisiana für zulässig. Der 17-Jährige überlebte damals den ersten Versuch auf dem elektrischen Stuhl.

Anwälte fordern lebenslange Haft statt Todesstrafe

Vieles dürfte von der Strategie der Anwälte Pikes abhängen. Theoretisch gäbe es mehrere Verteidigungsansätze, um einen zweiten Hinrichtungsversuch zu verhindern. Am 6. Oktober hatte John Ayers, der stellvertretende Generalstaatsanwalt von Tennessee, noch offiziell verkündet, dass er nicht wisse, ob der Bundesstaat eine zweite Hinrichtung durchführen könne.

Laut „New York Times“ könnte in diesem Zusammenhang der weitere Gesundheitszustand von Christa Pike entscheidend sein. Denn eine rechtliche Voraussetzung für die Todesstrafe ist, dass die verurteilte Person den Grund ihrer Bestrafung rational nachvollziehen kann. Pikes Anwälte fordern aktuell, dass die Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt wird.