Neues Gesetz: Diese Ex-Straftat wird bald legal und du profitierst

Es ist in Deutschland selten, dass ehemalige Straftaten plötzlich nicht nur legalisiert werden, sondern du sogar offen davon profitieren kannst. Diese Ex-Straftat ist schon bald legal und könnte dir bares Geld einsparen. In anderen EU-Ländern gilt diese Regelung bereits als Standard.

28.07.2023, 15:34 Uhr
Neues Gesetz: Diese Ex-Straftat wird bald legal und du profitierst
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Deutschland ist ein Land, in dem sich Gesetze nur langsam ändern. Dass ehemalige Straftaten plötzlich legalisiert werden, ist daher äußerst selten.

Diese Ex-Straftat ist bald legal und könnte dir sogar mehrere hundert Euro einsparen, wenn du rechtzeitig reagierst. Andere EU-Länder haben uns hier längst etwas voraus und nutzen diese Praktik standardmäßig.

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Ex-Straftat legalisiert: Stromzähler dürfen rückwärtslaufen

Bisher war die Gesetzeslage in Deutschland streng, was das Rückwärtsdrehen von Stromzählern betraf. Es galt keineswegs als Kavaliersdelikt, sondern ist fest im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 268 StGB verankert. Der Hintergrund ist dabei nicht überraschend, denn die Versuchung bald alten Zählern für ein Rückwärtsdrehen zu sorgen, um Stromkosten zu sparen, war groß.

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Viele modernen Stromzähler verfügen über eine integrierte Rücklaufsperre, bei der das nicht mehr geschehen kann. Ältere Modelle konnten jedoch über Jahre hinweg rückwärts drehen, wenn entsprechende Stromerzeugungsgeräte wie private Windräder oder Balkonkraftwerke an den Stromkreislauf angeschlossen werden.

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Nicht immer melden Menschen die Anlagen dabei beim Netzbetreiber an oder lassen den Zähler austauschen.

Dieses Gesetz sollte Besitzer von alten Ferraris-Zählern abschrecken, die Stromablesung zu verfälschen. In anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden ist es jedoch eine gängige Praxis, dass Zähler beim Anschluss von Anlagen rückwärtslaufen dürfen.

Sämtliche Besitzer von Windrädern oder Solaranlagen können den erzeugten Strom daher mit dem verrechnen, den sie von ihrem Stromanbieter erhalten. Für Deutschland soll das nun ebenso ab dem 01. Januar 2024 erlaubt werden. Du darfst dich jedoch nicht zu früh freuen. Die Maßnahmen gelten nur auf bis zu vier Monate begrenzt.

Eine langfristige Verrechnung von produziertem und verbrauchten Strom führt man in Deutschland nicht ein. Vielmehr soll diese Lockerung der Regelung Menschen ermöglichen, ihr Balkonkraftwerk anzuschließen, selbst wenn der Netzbetreiber zu lange braucht, um den Zähler auszutauschen. Zugleich sorgt sie dafür, dass Netzbetreiber umso eifriger den Zähleraustausch für Kunden vornehmen werden, da Stromanbietern ansonsten zahlreiche Einnahmen fehlen.  

Diese Ex-Straftat wird bald legal und du profitierst
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Interessierst du dich also für ein Balkonkraftwerk und besitzt einen alten Zähler, könnte es sich für dich rechnen, bis nachdem 01. Januar 2024 zu warten, bevor du deine Mini-PV-Anlage anschließt. Da dann sämtlicher erzeugter Strom dir zugutekäme und nicht nur der, den du direkt selbst verbrauchst, könnte sich das finanziell für dich lohnen.

Du solltest deine Anlage jedoch nicht in den ersten Monaten des Jahres in Betrieb nehmen, da die Monate Oktober bis März wesentlich weniger Sonnenlicht zur Verfügung stellen als die Monate April bis September.

Ebenso kann es natürlich passieren, dass dein Netzanbieter bis dahin freie Kapazitäten besitzt, mit denen der Stromzähleraustausch viel schneller erledigt ist, sodass du die vier Monate kaum ausnutzen kannst.