Mit dem anhaltenden Interesse der Bevölkerung an Balkonkraftwerken haben bereits einige Bundesländer Förderprogramme für die kleinen Solaranlagen bereitgestellt. Leider trifft das bisher jedoch nicht auf alle Bundesländer zu. Im Laufe der Zeit könnten weitere Förderprogramme folgen, es lohnt sich also auf die Nachrichten zu horchen, selbst wenn du nicht zu den bisher Glücklichen zählst. Solltest du von der Förderung in deinem Bundesland profitieren wollen, musst du gegebenenfalls schnell sein. Die Fördermittel sind überall begrenzt und Anträge, die zu spät eingereicht werden, erhalten womöglich keinen Zuschuss mehr.
Die nachfolgenden Bundesländer haben bisher ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke bereitgestellt:
- Berlin
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
Die Bundesländer sind nicht die einzigen Instanzen, von deren Fördermaßnahmen du profitieren kannst. Einige Kreise oder Städte bieten unabhängig eigene Förderungen an. Diese fallen zwar häufig geringer aus als die Förderung der Bundesländer, ermöglichen dir aber dennoch eine vergünstigte Anschaffung deiner Mini-PV-Anlage.
Berlin bietet dir 500 Euro Zuschuss zu deinem Balkonkraftwerk
Berlin fördert Balkonkraftwerke großzügig mit bis zu 500 Euro Zuschuss, setzt dafür jedoch wesentlich mehr Bedingungen als andere Förderprogramme. So muss dein Balkonkraftwerk nach Gewährung der Förderung mindestens drei Jahre lang in Berlin angeschlossen bleiben. Solltest du einen Umzug in absehbarer Zeit planen, solltest du also keinen Antrag für diese Fördergelder einreichen.
Vor Antragsstellung darfst du das Balkonkraftwerk weder gekauft noch bestellt haben. Zusätzlich verlangt Berlin, dass du das Einverständnis deines Vermieters vorweist, um dich für die Förderung zu qualifizieren. Der Anschluss der Anlage darf nur an „geeigneten Stromkreisen“ erfolgen und muss von Fachpersonal durchgeführt werden. Ebenso hast du nur eine Woche Zeit nach der Anmeldung deiner Mini-PV-Anlage, um sie am Berliner Stromnetz in Betrieb zu nehmen.
Zumindest gewährt dir Berlin aufgrund dieser vielen Vorgaben eine lange Frist von einem Jahr ab bewilligtem Antrag. Du kannst also heute einen Förderantrag für ein Balkonkraftwerk stellen und musst lediglich innerhalb eines Jahres nach Bewilligung deine Mini-PV-Anlage in Betrieb genommen haben. Die Investitionsbank Berlin (IBB) verwaltet die Antragsstellung im Auftrag des Landes Berlin. Anträge müssen daher über die Webseite der IBB Business Team GmbH gestellt werden.
500 Euro Balkonkraft-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Förderung von Balkonkraftwerken besonders großzügig. Du erhältst 500 Euro pauschal auf deine Mini-PV-Anlage, unabhängig davon, wie hoch deine Anschaffungskosten tatsächlich ausfallen. Bei Preisen von aktuell 500 bis 700 Euro, zu denen du dir bereits ein Balkonkraftwerk mit upgradbarem Wechselrichter sichern kannst, ist das ein Traum.
Deine Anlage könnte dich so unter 200 Euro kosten – die du im besten Fall nach einem bis zwei Jahren Nutzung ausgeglichen hat. Durch dieses Förderprogramm lohnt sich die Investition in Balkonkraftwerke in Mecklenburg-Vorpommern daher sehr.
Allerdings profitieren nur noch Mieter von dieser Förderung, obwohl ursprünglich auch separate Mittel für Eigentümer zur Verfügung standen. Die finanziellen Mittel für Eigentümer-Anträge sind erschöpft. Damit du für den Antrag in Betracht kommst, musst du mit deinem Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern zur Miete wohnen. Natürlich muss deine Anlage auch alle VDE-Normen erfüllen, damit sie für eine Förderung in Betracht kommt. Anträge können direkt auf der Webseite des Landesförderinstituts gestellt werden.
Sachsens Förderprogramm für Balkonkraftwerke: 300 Euro pauschal für dich
Mit 300 Euro pauschalem Förderbetrag sind auch die Bedingungen für Mini-PV-Anlagen in Sachsen zurzeit ideal. Je nach genauem Modell, dass du dir aussuchst, erhältst du rund die Hälfte deiner Anschaffungskosten zurück. Dein Balkonkraftwerk muss lediglich mindestens 300 Watt Leistung besitzen sowie die entsprechenden VDE-Normen erfüllen.
Für die Anträge ist in Sachsen die Sächsische Aufbaubank (SAB) verantwortlich. Noch kannst du die Anträge nicht stellen, da die Annahme erst Ende August öffnet. Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen erlaubt dir Sachsen jedoch dein Balkonkraftwerk bereits vorher zu kaufen und zu installieren.
Erst, wenn die Installation abgeschlossen ist, darfst du den Antrag stellen. Entscheidend ist jedoch, dass du deinen Kauf nach dem 22. Juni 2023 absolvierst – erst ab diesem Stichtag galt das beschlossene Programm. Vorher gekaufte Anlagen werden nicht berücksichtigt.
Sachsen ist dabei im Übrigen das bisher einzige Bundesland, das eine separate Förderung für Energiespeicher beschlossen hat. Die Anträge dafür sollen im Frühherbst öffnen. Genaue Fördersummen für private Energiespeicher sind noch nicht bekannt.
Bis zu 200 Euro Förderung in Schleswig-Holstein
Auch in Schleswig-Holstein muss dein Steckersolargerät die VDE-Normen erfüllen, um für die Förderung in Betracht zu kommen. Die Anlagen müssen mindestens eine Leistung von 250 Watt besitzen, der Wechselrichter darf die 600 Watt jedoch nicht überschreiten.
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern orientiert Schleswig-Holstein seine Fördersumme am Kaufpreis deines Balkonkraftwerkes. Das Bundesland bietet dir 50 Prozent der Anschaffungskosten deines Steckersolargerätes, die maximale Förderung ist jedoch auf 200 Euro begrenzt. Das heißt für dich eine Anlage um die 300 Euro wird mit 150 Euro bezuschusst, Anlagen mit Anschaffungskosten von 400 Euro oder mehr erhalten die Maximalsumme von 200 Euro.
Da du bereits gute Mini-PV-Anlagen ab 500 Euro erhältst, ist das immer noch ein lohnender Zuschuss für dich. Anträge können direkt über das Serviceportal des Bundeslandes gestellt werden.