Viele Kontogebühren sind rechtswidrig: So bekommst du dein Geld zurück

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gegen das Vorgehen von zahlreichen Geldinstituten gefällt. Viele Kontogebühren gelten daher nun als rechtswidrig. Dadurch kannst auch du Geld von deiner Bank zurückfordern.

31.07.2023, 17:24 Uhr
Viele Kontogebühren sind rechtswidrig: So bekommst du dein Geld zurück
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Immer wieder kam es vor, dass Geldinstitute ihre Gebühren erhöhen, ohne dass Kunden dabei je einer Preisänderung aktiv zugestimmt haben. Dabei teilen Banken lediglich die neuen Geschäftsbedingungen mit und verweisen auf die Möglichkeit zum Widerspruch. Eine transparente Information über die höheren Kontogebühren erhältst du dabei nicht. Verbraucherverbände gingen deshalb vor Gericht und klagten gegen das Vorgehen der Geldinstitute.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun ein eindeutiges Urteil gefällt. Banken und Sparkassen dürfen ihre Bedingungen nicht mehr ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden ändern. Die Gebührenerhöhungen sind also unwirksam, wenn das Einverständnis der Verbraucher nie erteilt wurde.

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Kontogebühren sind rechtswidrig: Schweigen ist keine Zustimmung

Für den Bundesgerichtshof ist der Fall klar. Ein Schweigen von Kunden darf nicht mit einem Einverständnis gleichgesetzt werden, da sie mit einer Verschlechterung der bisherigen Bedingungen konfrontiert sind. Umgekehrt ist jedoch keine aktive Zustimmung erforderlich, wenn sich die Konditionen für Kunden verbessern. Bei Gebührenerhöhungen ist klar, dass Kunden durch diese Veränderung benachteiligt werden.

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In der Urteilsbegründung heißt es daher: „Die Klausel läuft (…) auf eine einseitige, inhaltlich nicht eingegrenzte Änderungsbefugnis (…) hinaus.“ Dabei bezieht sich das Urteil keineswegs rein auf eine Erhöhung bei Kontoführungsgebühren. Alle Gebühren oder Bedingungen, die Geldinstitute ohne aktive Zustimmung von Verbrauchern geändert haben, sind davon betroffen.

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Darum fällte das Landgericht Trier die Entscheidung, dass die ursprünglich vereinbarten Gebühren weiterhin gültig seien. Als ursprünglich vereinbarte Gebühren gelten hier die Gebühren, die bei der Kontoeröffnung oder dem letzten Wechsel eines Kontomodells akzeptiert wurden. Banken und Sparkassen müssen alles zusätzlich gezahlte Geld an ihre Kunden zurückerstatten. Widerrechtlich gezahlte Gebühren können dabei bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit zurückreichen.

Die Landgerichte Hannover und Dessau-Roßlau ergänzten das Urteil auf Antrag der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband (vzbv). Als Zustimmung zu den veränderten AGB zählt es daher nicht länger, wenn Kunden lediglich einen Überweisungsauftrag oder die weitere Nutzung des Kontos unterschrieben haben. Übrigens bezieht sich das BGH-Urteil dabei ebenso auf Erhöhungen von Depotgebühren und Negativzinsen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte geklagt, nachdem ein Online-Broker einem Kunden die Erstattung von Negativzinsen verwehrt hatte, während Gebührenerhöhungen jedoch erstattet wurden.

Antrag auf Rückerstattung muss an Bank gestellt werden

Stiftung Warentest vermutet, dass Verbrauchern eine Rückerstattung von bis zu mehreren Hundert Euro zusteht. Das ist vor allem bei Kunden der Fall, deren Kontomodell ursprünglich kostenlos war. Berichten zufolge sind die Kontoführungsgebühren seit 2015 um durchschnittlich fast 40 Prozent gestiegen. Zahlreiche dieser Erhöhungen dürften ohne die aktive Zustimmung von Kunden erfolgt sein.

Damit du die Beiträge erhältst, musst du einen Antrag bei deiner Bank stellen. Entsprechende Musterschreiben kannst du auf der Webseite der Stiftung Warentest finden. Allerdings solltest du damit rechnen, dass die meisten Geldinstitute dem Antrag auf Rückerstattung nicht nachkommen.

Verbraucher könnten hunderte Euro Erstattung zustehen
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Obwohl das BGH-Urteil gefällt ist, sträuben sich viele Banken und Sparkassen gegen die Rückzahlungen. Die meisten weigern sich strikt, das eingeforderte Geld an die Verbraucher zu zahlen. Zudem haben nun zahlreiche Banken begonnen, die Konten ihrer Kunden zu kündigen, wenn den höheren Gebühren nicht zugestimmt wird. Auch den AGB sollen Verbraucher inzwischen nachträglich zustimmen. Erklärst du dich mit den veränderten Bedingungen für die Vergangenheit einverstanden, verzichtest du dabei auf deine Rechte. Ist die Einwilligung unterschrieben, gibt es keine Rückzahlung mehr.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhob bereits Ende 2021 Musterklagen gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn, um stellvertretend für die berechtigten Forderungen der Verbraucher einzustehen. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Musterfeststellungsklage zugelassen. Als Sparkassen-Kunde kannst du seitdem einen Klage-Check durchführen, um zu sehen, ob dein Fall zu der Klage passt. Das Gericht muss dann entscheiden, ob die Sparkasse deine Forderungen erfüllen muss.