Ein Gericht hat entschieden: Die Sparkasse ist bei einem Betrugsfall dazu verpflichtet, dem Kunden einen Schadenersatz zu zahlen.
Wie es dazu kam und warum das Gericht dem Sparkassen-Kunden recht gab, erfährst du in diesem Artikel.
Sparkasse muss bei Betrug Geld zurückzahlen
Es ist heutzutage leider nichts neues mehr, dass Betrüger aus allen Teilen der Welt versuchen, über Telefonanrufe oder sogenannte Phishing-Mails, ahnungslose Menschen über den Tisch zu ziehen. Oft sind die Kriminellen sehr geschickt und echte Profis in dem was sie machen.
Dabei lassen sie sich alle möglichen Dinge einfallen, um an das Geld der Bankkunden zu kommen. Sie geben sich beispielsweise auch als Mitarbeiter der Sparkasse aus. Wenn das Geld weg ist, hat man in den meisten Fällen so gut wie keine Chance mehr, das Geld zurückzubekommen. Doch ein neuer Fall macht Hoffnung...
Landgericht Köln: Hoffnung nur Sparkassen-Kunden
Das Landgericht Köln hat nämlich entschieden, dass Sparkassen-Kunden in solchen Situationen nicht schutzlos sein dürfen. Vor Gericht ging es um einen Sparkassen-Kunden, der auf eine gefälschte Mail reingefallen war.
Im Betreff der Mail stand „Finanzportal Sparkasse“ und anschließend bekam der Kunde sogar noch einen Anruf und sollte dem neuen TAN-Verfahren zustimmen, um seine Girokarte weiterhin verwenden zu können.
Wie so oft hat der Kunde erst einige Zeit später bemerkt, dass die Kriminellen einen Schaden von insgesamt 43.000 Euro anrichteten. Laut dem LG Köln hat die Bank die Kunden nicht ausreichend über Betrugsversuche informiert und muss den gesamten Betrag nun an den Kunden zurückzahlen.