Nonbinäre Person verklagt Ryanair: 5000 Euro Schmerzensgeld gefordert - "Diskriminierung"

Die nonbinäre Person René Hornstein hat kürzlich die Fluggesellschaft Ryanair in Berlin verklagt. Insgesamt 5000 Euro Schmerzensgeld wurden bei dem Prozess gefordert.
12.05.2025, 15:59 Uhr
Nonbinäre Person verklagt Ryanair: 5000 Euro Schmerzensgeld gefordert - "Diskriminierung"
IMAGO / NurPhoto
Anzeige

Die Fluggesellschaft Ryanair wurde kürzlich mit heftigen Vorwürfen konfrontiert, die in einer Klage vor dem Zivilgericht Berlin mündeten. Eine nonbinäre Person forderte 5000 Euro Schmerzensgeld von der beliebten Airline. Hintergrund sei die angebliche Diskriminierung von Personen, die keinem Geschlecht angehören.

René Hornstein definiert sich als nonbinär, wurde bei der Buchung aber dazu aufgefordert, sein Geschlecht anzugeben. Im Oktober 2021 wollte Hornstein von Berlin nach Gran Canaria fliegen und konnte bei einer Online-Buchung keine geschlechtsneutrale Anrede auswählen. „Zur Verfügung standen lediglich „Herr“, „Frau“ oder „Fräulein“ – wer keine Auswahl traf, erhielt eine Fehlermeldung“, heißt es.

Anzeige
Markus Mainka/Shutterstock

René Hornstein verlangt Schmerzensgeld von der Fluggesellschaft Ryanair

Neben der Schmerzensgeldforderung verlangt Hornstein von Ryanair nun eine Änderung der Buchungsoptionen. Es wurden jedoch sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Der Anwalt der Airline erklärte, dass es sich lediglich bei der Buchung um einen zivilrechtlichen Vorgang handele und keinerlei Rechtsverletzung vorliegen würde. Auch personenbezogene Daten zum Geschlecht wurden von der Fluggesellschaft nicht gespeichert. Die nonbinäre Person erklärte jedoch, dass es sich um eine persönliche Belastung handele, die durch die „erzwungene Anrede“ entstanden sei.

Anzeige

René Hornstein klagte bereits im Jahr 2022 gegen die Deutsche Bahn und erhielt eine Zahlung in Höhe von 1000 Euro als Entschädigung. Damals ging es um geschlechtsneutrale Tickets. Hornstein gelang es, dass die Deutsche Bahn eine Änderung durchführte. Auch Ryanair zeigt sich nun gesprächsbereit. Der Prozess wurde in Berlin mittlerweile ausgesetzt, was auf eine außergerichtliche Einigung hindeutet. In solchen Fällen wir die geforderte Entschädigung zumeist ausgezahlt.

Anzeige