Die meisten Smartphones in Deutschland benutzen Android als Betriebssystem. Dabei ist vielen Usern das Ausmaß, mit dem Google Daten auf ihren Mobilgeräten sammelt, nicht bewusst. Immer wieder finden sich Gegner, die dem Konzern eine falsche Vorgehensweise mit dem Sammeln von Nutzerdaten vorwerfen. Ein Unternehmen will nun einen Schritt weitergehen und Google verklagen. Ausgerechnet Smartphone-Benutzer sollen davon profitieren.
Das Unternehmen „Privacy Reclaim“ strebt eine umfassende Klage gegen Google aufgrund der massenhaften Sammlung von Nutzerdaten an. Angeblich sammelt Google dabei mehr Daten ein, als erlaubt sei, und verknüpft diese sogar mit einzelnen Personen. Dieses Vorgehen will Privacy Reclaim inzwischen gerichtlich unterbieten. Dafür bieten sie Android-Nutzern 40 Euro für potenzielle Ansprüche an.
Android-Nutzer könnten schon bald 40 Euro kassieren
Privacy Reclaim will deine potenziellen Ansprüche gegen Google für 40 Euro erwerben. Aus Sicht eines Anwalts der Kanzlei, die das Unternehmen vertritt, kann sich das lohnen. Denn Google weiß viel über seine Nutzer. Darunter fallen auch sensible Daten, wie etwa, wie regelmäßig Android-Nutzer einen Arzt oder eine Kirche aufsuchen. Genau diese Datenverarbeitung ist laut der DSGVO jedoch nicht zulässig. Privacy Reclaim erwartet daher hohe Schadenersatzzahlungen von Google.
Nutzer, die ihre Ansprüche verkaufen, erhalten nur einen kleinen Teil dieser möglichen Zahlungen. Allerdings gehen sie auch keinerlei Risiko ein. Tausende Nutzer haben sich der Klage bereits angeschlossen. Sie soll im nächsten Jahr eingereicht werden, die Erfolgsaussichten bleiben dabei unklar. Erst kürzlich hatte der Bundesgerichtshof den Fall eines Facebook-Datenlecks verhandelt, sodass Betroffene nun leichter Schadenersatz erhalten können. Die Summen fallen jedoch vergleichsweise gering aus.
Wie es im Falle der Klage gegen Google ausfallen wird, bleibt abzuwarten. Das Unternehmen selbst weist die Vorwürfe zurück und betont, dass alle Datenschutzgesetze eingehalten werden. Ob die Datensammlung über Android sich in diesen Rahmen bewegt, werden Gerichte letztlich klären müssen.