Mieter können in diesem Jahr erstmals Geld von ihrem Vermieter zurückfordern. Seit dem Jahr 2021 wird nämlich eine CO2-Abgabe auf das Heizen mit Erdgas und Öl erhoben. Bis 2027 soll diese sogar noch weiter steigen. Für die Mieter gibt es aber auch gute Nachrichten.
Erstmals können sie Anteile der CO2-Abgabe zurückerhalten, die im vergangenen Jahr auf die Heizkosten gezahlt wurden. Vermieter werden seit dem 1. Januar 223 an den Kosten beteiligt. Somit möchte die Bundesregierung einen größeren Anreiz für eine energetische Sanierung und den Austausch der Heizung schaffen.

So erhalten Mieter 2024 erstmals ihr Geld zurück
Bei den ersten Betroffenen flattert momentan die Heizkostenabrechnung für letztes Jahr ins Haus. Deshalb steht das Thema Rückerstattung aktuell im Mittelpunkt. Entsprechende Bemühungen können sich durchaus lohnen, denn ein Vier-Personen-Haushalt, der beispielsweise in einem 110 Quadratmeter großen Haus lebt, kann jährlich bis zu 200 Euro zurückfordern. „Viele Mieterinnen und Mieter sind mit den stark gestiegenen Energiekosten bei den immer weiter steigenden Mietkosten ohnehin stark belastet. Es ist nur fair, dass jetzt auch die Vermieter in die Pflicht genommen werden und Kosten für schlecht gedämmte Gebäude mittragen“, erklärt Beatrix Zurek, die Vorsitzende des Mietervereins München.
Es gibt jedoch unterschiedliche Handhabungen. Bei Gebäuden, in denen sich eine Zentralheizung befindet, erhalten die Vermieter die Rechnung des Versorgers und müssen ihren Anteil in der Heizkostenabrechnung gesondert ausweisen und abziehen. Wer selbst für eine Gas-Etagenheizung zahlt, muss den Anteil beim Vermieter allerdings aktiv einfordern. Dafür hat man nach Erhalt der Abrechnung sechs Monate Zeit.