Blinken erfüllt im Straßenverkehr eine enorm wichtige Funktion. Durch das schnelle Aufleuchten signalisieren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, wenn sie abbiegen oder auch jemanden überholen wollen. So weit, so bekannt, allerdings gibt es auch einige Missverständnisse über die Feinheiten beim Setzen eines Blinkers.
Einige blinken beispielsweise nicht, obwohl sie es müssten und wieder andere setzen den Blinker an Stellen, an denen es überhaupt nicht nötig wäre. Aber wie oft und wie lange muss man wirklich das Licht aufleuchten lassen, wenn man die Richtung ändert?
Wann geblinkt werden muss
Wesentliche Belange des Blinkens sind in § 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, der sich auf „Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren“ bezieht. Dort ist klar definiert, in welchen Fällen der sogenannte „Fahrtrichtungsanzeiger“ zum Einsatz kommen muss:
- beim Ändern der Fahrtrichtung
- vor dem Spurwechsel
- beim Ein- beziehungsweise Anfahren in den fließenden Verkehr
Davon abgeleitet ergeben sich zahlreiche Sondersituationen, in denen ebenfalls geblinkt werden muss. Das gilt beispielsweise, wenn man an einem Hindernis auf der Fahrbahn vorbeifährt, dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt oder auch bei einem Kreisverkehr. Allerdings muss man im letztgenannten Fall nur durch Blinker anzeigen, wo man den Kreisverkehr verlässt. Wenn man hineinfährt, ist ein Lichtsignal jedoch entgegen weitläufiger Annahmen nicht nur nicht nötig. Es ist sogar verboten.

Wie lange sollte man blinken?
Während die Blinker-Situationen genau geschildert werden, sieht es bei der Dauer beziehungsweise bei der Anzahl anders aus. Grundsätzlich geht es darum, deutliche Signale zu geben, die es anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern ermöglichen, gegebenenfalls zu reagieren. Davon haben sich einige Faustregeln abgeleitet:
- drei Blinkimpulse beim Spurwechsel
- durchgängiges und vor allem frühzeitiges Blinken beim Abbiegen
Was frühzeitig oder auch rechtzeitig im Detail heißt, ist nicht klar definiert. Im Streitfall muss ein Gericht entscheiden, wobei grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser. Übrigens muss man auch dann blinken, wenn man sich allein auf der Straße befindet.
Welche Strafe droht, wenn nicht geblinkt wird
Wer einen Wechsel der Fahrtrichtung vornimmt, ohne zu blinken, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wie bei Strafen im Straßenverkehr üblich, wird es teurer, wenn durch das regelwidrige Verhalten jemand oder etwas zu Schaden kommt.
Wird man „nur“ beim Nichtblinken oder auch bei falschen Signalen erwischt, kostet das pro Verstoß 10 Euro. Wenn durch das Verhalten andere gefährdet werden, kostet es 35 Euro. Übrigens ist es ebenfalls nicht erlaubt, zu blinken und dann gar nicht abzubiegen. Wird dadurch jemand irritiert, sodass es beispielsweise zu einem Unfall kommt, trägt man eine Mitschuld.

