Beschleunigungsstreifen – auch Einfädelungsstreifen genannt – sind wichtige Spuren an nahezu jeder Autobahnauffahrt. Sie ermöglichen es Autofahrerinnen und Autofahrern, unkompliziert in den fließenden Verkehr der Autobahn einzufädeln. Dabei wird im Idealfall der fließende Verkehr nicht gefährdet und die einfahrenden Autos können angemessen beschleunigen, um nach dem Einbiegen andere Fahrzeuge nicht auszubremsen, die sich bereits auf der Autobahn befunden haben.
Manchmal ist aber so viel auf der Autobahn los, dass der Beschleunigungsstreifen nicht lang genug ist, um sich rechtzeitig in den Verkehr einzufädeln. Vor allem bei einem Fahrzeug mit nicht ausreichender Motorleistung kann das zum Problem werden. Wie verhält man sich dann am besten? Das Gesetz schreibt eigentlich vor, dass man dann am Ende des Streifens stehen bleiben muss. Polizei und Fachleute raten allerdings davon ab.

Regeln sind eindeutig, aber Polizei empfiehlt bei Beschleunigungsstreifen etwas anderes
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es eigentlich wenig Spielraum. In § 18 Abs. 3 steht: „Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.“ Das bedeutet, dass man im Zweifel auf eine Lücke warten muss und wenn diese nicht vorhanden ist, dürfen Fahrerinnen und Fahrer das Einfädeln nicht erzwingen. Das betont auch der ADAC. Allerdings verstößt man mit dem Anhalten gegen eine andere Regelung der StVO, die im selben Paragrafen in Absatz 8 steht.
Dieser verbietet es Autofahrerinnen und -fahrern nämlich ausdrücklich, auf der Autobahn stehenzubleiben. Und da der Beschleunigungsstreifen ebenfalls zur Autobahn gehört, ist das Stehen auf dem Streifen ausdrücklich untersagt. Deshalb empfiehlt tatsächlich die Polizei selbst, in einem solchen Fall im Sinne der Verkehrssicherheit zu handeln und – wenn möglich – auf dem Standstreifen weiterzufahren.
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Allerdings gilt dann, sich zum schnellstmöglichen Zeitpunkt in den Verkehr einzugliedern und nicht einfach auf dem leeren Streifen weiterzufahren. Zudem darf auf diese Weise keinesfalls ein anderes Fahrzeug, das auf der rechten Autobahnspur fährt, überholt werden. Es handelt sich im übrigen ausdrücklich nur um eine Notlösung, die rechtlich eigentlich nicht zulässig ist. Deshalb sollten etwa auch Fahrschülerinnen und -schüler unbedingt davon absehen.