Eine Preiserhöhung des Online-Händlers Amazon für seinen Abo-Dienst Prime vor inzwischen vier Jahren wurde vom Bundesgerichtshof für ungültig erklärt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die nun in allen Instanzen gewonnen hat (Az. III ZR 205/25). Zuvor hatten bereits das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die entsprechende Klausel unwirksam ist.
Amazon zog allerdings bis vor den BGH, wo das Unternehmen nun letztinstanzlich verloren hat. Damit steht final fest, dass die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen das Transparenzgebot verstoßen. Doch was bedeutet das nun für Nutzerinnen und Nutzer von Amazon Prime? Bekommen sie vielleicht sogar ihr Geld zurück?
BGH bestätigt bisherige Urteile
Konkret geht es um eine Preiserhöhung aus dem September 2022. Diese betrifft also alle Abonnentinnen und Abonnenten, die sich vorher Amazon Prime zugelegt haben. Damals stiegen die Preise von 7,99 auf 8,99 Euro pro Monat beziehungsweise von 69 auf 89,90 Euro im Jahr. Als Grund nannte das Unternehmen damals allgemein gestiegene Kosten.
Dass die Verbraucherzentrale dagegen vorging, lag vor allem daran, dass Amazon die Preiserhöhung umsetzt, ohne die Kundinnen und Kunden vorher explizit um Zustimmung zu bitten. Genau diese braucht es aber nach deutschem Recht und so argumentierte auch der BGH in seinem Urteil. Für die Abonnentinnen und Abonnenten sei damals nicht ausreichend klar gewesen, welche Rechte ihnen im Zusammenhang mit der Preiserhöhung durch Amazon zustehen.
Was das Urteil für Nutzer von Amazon Prime bedeutet
Die exakten Folgen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollumfänglich abzusehen, allerdings ist klar, dass Amazon auf das Urteil reagieren muss. Der Online-Riese hat bereits angekündigt, den Beitrag für das Prime-Abonnement für bestimmte Kundinnen und Kunden vorübergehend anzupassen. Das dürfte alle betreffen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 abgeschlossen wurde und die seitdem nicht verändert wurde. Für diese spezielle Gruppe wird nun zunächst wieder die alte Preisgestaltung greifen. Alle Betroffenen werden dazu in den kommenden Tagen und Wochen eine Benachrichtigung von Amazon erhalten.
Unklar ist allerdings zum einen, ob und wann dann wieder auf die „neuen alten“ Preise, die zurzeit für alle gelten, umgestellt wird. Dafür müsste Amazon dann theoretisch den korrekten Weg gehen und die Abonnentinnen und Abonnenten informieren, deren Zustimmung dann erforderlich ist.
Theoretisch können Betroffene eine Erstattung der bereits zu viel bezahlten Gebühren einfordern. Dabei gelten allerdings bestimmte Verjährungsfristen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW können Betroffene die vergangenen drei Jahre geltend machen, wobei dazu auch noch eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm läuft. Wie hoch der Anspruch im Detail ausfällt, hängt auch davon ab, wie lange der höhere Beitrag gezahlt und welches Prime-Modell dabei genutzt wurde.

