Je vernetzter die Welt, desto vielfältiger die Möglichkeiten – und auch die Betrugsmaschen. Dabei lassen sich Kriminelle immer neue Methoden einfallen, um Opfer um ihr Geld und ihre Daten zu bringen. Teilweise werden aber auch bereits bekannte Vorgehensweisen modifiziert und an die Opfer angepasst. Ein solcher Fall ereignete sich vor wenigen Tagen in Hohenaspe (Schleswig-Holstein).
Opfer wurde um 108.000 Euro betrogen
In der Pressemitteilung der Polizei ist von einem „älteren Herrn“ die Rede, der offenbar am 13. Mai um 16:20 Uhr einen Anruf erhalten hat. Am anderen Ende gab sich ein Betrüger als Mitarbeiter des Amtsgerichts aus und teilte dem Opfer mit, dass sich seine Tochter in Polizeigewahrsam befinde.
Anschließend wurde ein Drohszenario aufgebaut, dass die Tochter in ein Gefängnis in der sich im Krieg befindlichen Ukraine müsse, wenn nicht die Kaution in Höhe von 145.000 Euro rechtzeitig gezahlt werde.Danach kam es der Polizei zufolge zu zwei Geldübergaben mit dem falschen Beamten.
Beim ersten Mal wurden dabei 68.000 Euro übergeben, beim zweiten Mal 40.000 Euro, jeweils in bar. Der Gesamtschaden für das Opfer beläuft sich somit auf 108.000 Euro. Der Täter ist anschließend zu Fuß geflüchtet.

Polizei warnt wiederholt vor Telefonbetrugsmaschen
Das Vorgehen ist nicht gänzlich neu. Gerade bei Telefonbetrug kommt es immer wieder vor, dass sich Kriminelle als Vertreterinnen und Vertreter von offizieller Stelle ausgeben. So gab es eine Zeit lang beispielsweise eine Betrugswelle im Namen von Europol. Aber auch im Namen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft kommt es immer wieder zu einem solchen Vorgehen. Der sogenannte „Enkeltrick“ ist ebenfalls eine Abwandlung der Masche.
Teilweise nutzen die Kriminellen darüber hinaus noch Call-ID-Spoofing. Dabei wird die angezeigte Rufnummer manipuliert, sodass dort tatsächlich die Nummer der örtlichen Polizei steht. Anschließend werden die Opfer am Telefon massiv unter Druck gesetzt. Entweder geht es um ein angebliches Vergehen der Opfer oder es wird suggeriert, dass in ihrem Namen nach einem Identitätsdiebstahl Verbrechen begangen werden.
Oder – so wie im aktuellen Betrugsfall in Schleswig-Holstein – der Druck wird auf die Angehörigen der Opfer ausgeweitet. Dann wird, wie auch im beschriebenen Beispiel, behauptet, dass sich Kinder, Eltern, Geschwister oder andere Verwandte in Schwierigkeiten befinden, oft verknüpft mit einer zeitlichen Frist: „Wenn bis zu diesem Datum kein Geld da ist, dann ...“.
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Wie man sich vor Telefonbetrug schützen kann
Zwar wissen viele um die Gefahr solcher Schockanrufe. Es ist allerdings teilweise ausgesprochen schwierig, ruhig zu bleiben und sich an die Faktenlage zu halten, wenn man selbst betroffen ist. Die Polizei gibt deshalb einige wichtige Hinweise zum Schutz vor dieser und vergleichbaren Betrugsmaschen.
- Am Telefon keinerlei Auskünfte zu Geld, Wertsachen oder persönlichen Verhältnissen geben.
- Niemals Bargeld oder andere Wertgegenstände an unbekannte Personen übergeben.
- Verdächtige Telefonate sofort beenden und die Angehörigen sowie die Polizei informieren.
Oft lassen sich entsprechende Betrugsmaschen mit gezielter Kommunikation schnell aufdecken und auf diese Weise verhindern. Wer etwa seine Angehörigen einfach anruft, kann schnell verifizieren, ob sie tatsächlich in Schwierigkeiten stecken. Zudem würden offizielle Vertreterinnen und Vertreter der Polizei oder auch des Amtsgerichts niemals zu dubiosen Bargeldübergaben auffordern.

