Im Hort einer Berliner Schule wurde eine Regenbogenflagge aufgehängt. Mittlerweile gilt das Zeichen für die LGBTQ-Community als gesellschaftlich akzeptiert und wird häufig bei zahlreichen Anlässen präsentiert. Doch die Eltern reagierten alles andere als begeistert auf die Aktion.
Konkret handelte es sich um eine „Progress-Pride“-Flagge, die um Farben und Symbole ergänzt wurde. Sie soll noch mehr Gruppen innerhalb der „LGBTQ“-Community repräsentieren. Die Berliner Grundschule wolle damit „Akzeptanz und Vielfalt der Lebensformen“ symbolisieren. Doch es entstand ein Konflikt, der nun sogar vor Gericht landete. Die Empörung war so groß, dass man sich nicht einigen konnte.

Regenbogenflagge und Bilder von Drag Queens: Eltern klagen gegen Grundschule
Vorerst kam es zu Beschwerden und die Eltern forderten die Verantwortlichen dazu auf, die Regenbogenflagge zu entfernen. Weil man der Bitte nicht nachkam, zogen die Eltern schließlich vor Gericht. Sie warfen der Schule eine unzulässige Beeinflussung vor. Allerdings verloren die Kläger, denn das Gericht konnte keine „unzulässige politische Indoktrinierung“ feststellen. Stattdessen stünde die Flagge für „Vielfalt der Geschlechter und für Toleranz“. Doch die Eltern der Erstklässler beschwerten sich auch über die Tatsache, dass man den Schülern Bilder von Drag Queens zum Ausmalen gab.
Dass die Kinder bereits im Hort auf diese Weise mit Geschlechtervielfalt konfrontiert werden, sehen zahlreiche Eltern als unpassend an. Doch das Gericht kritisierte das Vorgehen der Schule nicht. Zudem ist dort eine Transperson tätig und zwei der Kinder identifizieren sich als transgeschlechtlich. Man verwies darauf, dass die Flagge auch als Schutz für sie angesehen werden könne. Festgelegt wurde jedoch, dass die Ausmalbilder künftig nicht mehr verwendet werden dürfen.