Durch Inkrafttreten des Selbtbestimmungsgesetzes gelten in Deutschland einige neue Regeln, die viele Menschen gar nicht kennen. Wer dagegen verstößt, riskiert unter Umständen ein hohes Bußgeld. Tatsächlich kann das sogenannte „Misgendern“ oder auch das „Deadnaming“ eine Geldtrafe in Höhe von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.
Deshalb wird immer wieder über das Offenbarungsverbot informiert. "Das absichtliche Deadnamen und Misgendern einer Trans-Person kann seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes strafbar sein“, heißt es auf der Videoplattform TikTok. Zwar werden die Begriffe im Gesetz nicht konkret erwähnt, allerdings gilt sehrwohl das Offenbarungsverbot, welches in Absatz 13 zu finden ist.

"Misgendern": Wer absichtlich falsch gendert, riskiert ein hohes Bußgeld
Dieses Verbot soll Trans-Personen vor Zwangsouting schützen. Wer jemanden also aus Versehen in der Öffentlichkeit oder bei einem privaten Treffen mit dem falschen Pronomen oder dem alten Namen anspricht, braucht sich natürlich keine Sorgen zu machen. Teuer und illegal wird es erst, wenn man die Absicht verfolgt, der Person zu schaden. Das kann beispielsweise im Rahmen von Diskriminierung oder Mobbing geschehen. Wer das tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. So soll sichergestellt werden, dass die neue Identität von "trans*, inter* und nicht-binäre Menschen" respektiert wird.
"Es ist keine Offenbarung, wenn sich zwei Nachbarn über einen Zaun unterhalten, die die Person von früher kennen. Es ist auch keine Offenbarung, wenn ich der Person, die ihren Geschlechtseintrag geändert hat, sage 'Hey, du bist doch ein Mann'", erklärt Rechtsanwalt Oliver Tolmein. Misgendern und Deadnaming fällt demnach nur unter bestimmten Bedingungen unter dieses Verbot. Eine strafrechtliche Verfolgung ist also je nach Einzelfall möglich und Anwälten zufolge nicht einfach.
Offenbarungsverbot: Die Identität und Privatsphäre sollen geschützt werden
Wer aber beispielsweise den alten Namen verwendet oder absichtlich misgendert, damit jemand Schwierigkeiten am Arbeitsplatz bekommt oder öffentlich beleidigt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Ordnungswidrigkeiten werden aber nicht immer mit 10.000 Euro geahndet. Es können auch niedrigere Strafen anfallen. Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Intergeschlechtlichkeit* erklärt noch einmal alle Regeln zum neuen Selbstbestimmungsgesetz auf der hauseigenen Website.