Bei einer Schleierfahndung der Polizei wurden in einem Pkw eine Million Euro gefunden. Die verdächtig große Menge an Bargeld befand sich in mehreren Plastiktüten. Der Fahrer, dessen Identität zunächst nicht geklärt werden konnte, zeigt sich unkooperativ, kann sich weder ausweisen noch erklären, woher das Geld stammt. Es wird eine Straftat vermutet.
Am Donnerstag, dem 21.11.2024, verkündet eine Mitteilung den Millionenfund an der A3. Nachdem weder die Identität des Besitzers noch die Herkunft oder der Verwendungszweck des Geldes vor Ort geklärt werden konnten, wurde der Mann vorläufig festgenommen. Die Million wurde ebenfalls im Zuge der Verkehrskontrolle sichergestellt. Es besteht der Verdacht des illegalen Aufenthalts und der Geldwäsche.
Ähnliche Funde bei Verkehrskontrolle an A3 nicht ungewöhnlich
Wie sich später herausstellte, handelte es sich bei dem vorübergehenden Millionär um einen 34-jährigen Syrer, der nach Feststellung seiner Identität aus der Haft entlassen wurde. Die Ermittlungen wegen Geldwäsche laufen noch. Nach Aussagen der Polizei handelt es sich bei der A3 um eine beliebte Route für Schmuggler und Geldwäscher. Die Autobahn ist eine der Hauptverbindungen von Belgien und den Niederlanden, über Deutschland, bis nach Südosteuropa. Darum wird entlang der Strecke auf verstärkte Kontrollmaßnahmen gesetzt. Und die Ergebnisse können sich sehen lassen.
Erst diesen April wurden bei einer Fahrzeugkontrolle während einer Verkehrskontrolle am Parkplatz Rottal-West große Mengen Bargeld, Goldmünzen sowie Schmuck sichergestellt. Besonders beachtlich war auch ein Fund aus dem Oktober vergangenen Jahres. Auf einem Rastplatz im Kreis Straubing-Bogen wurden sage und schreibe 50 kg Gold und Bargeld im Wert von knapp 500.000 Euro in einem Fahrzeug entdeckt.
Das Problem in diesen Fällen: Die Herkunft von Geld und Wertgegenständen konnte nicht festgestellt werden. Sind Betroffene nicht dazu in der Lage, nachzuweisen, dass die Vermögenswerte auf legalem Wege erlangt wurden, ist die Polizei dazu berechtigt, diese einzuziehen. Dieses Vorgehen soll verhindern, dass Taterträge aus illegalen Aktivitäten in Umlauf bleiben.