Millionen Bürgern steht Extra-Geld zu: So bekommt man die monatliche Zahlung

Oft wissen die Betroffenen nicht, dass sie Anspruch auf das Geld haben.

21.10.2023, 00:51 Uhr
Millionen Bürgern steht Extra-Geld zu: So bekommt man die monatliche Zahlung
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In Deutschland sind die Lebenshaltungskosten teurer geworden. Das zeigt sich nicht nur bei der Monatsmiete, sondern auch beim Streaming, an der Tankstelle oder im Supermarkt. Deshalb werden staatliche Förderungen und Zuschüsse immer wichtiger.

Einigen Bürgern steht hierzulande das sogenannte Wohngeld zu. Hier beteiligt sich der Staat an den monatlichen Mietkosten. Anspruch auf diese Zahlungen haben Personen mit geringem Einkommen. Aber auch Rentner können das Wohngeld für sich nutzen, wissen aber oft gar nicht darüber Bescheid, dass ihnen eine monatliche Extra-Zahlung zusteht.

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Wohngeld für Rentner kann eine große Entlastung sein

Anspruch und Höhe des Wohngeldes sind abhängig „von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung“. Auch als Eigentümer eines Wohnraums kann man in manchen Fällen den Zuschuss beantragen. Bei Rentnern gilt die Einkommensgrenze von 1772 Euro brutto. Für Personen, die noch weniger Geld erhalten, gelten andere Förderprogramme: „Rentner, die als Alleinstehende eine Rente unter 1000 Euro netto bekommen, kriegen kein Wohngeld, sondern fallen unter die staatliche Grundsicherung für Rentner.“

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Zahlreiche Berechtigte beanspruchen den staatlichen Zuschuss allerdings immer noch nicht. Oft steckt Unwissenheit dahinter. Zudem befürchten einige, dass der bürokratische Aufwand zu hoch ist und am Ende kaum etwas dabei herausspringt. Allerdings kann sich die Mühe lohnen. „Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch.“ Entsprechende Formulare gibt es bei der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Ab dem Monat, in dem der Antrag eingereicht wurde, kann man bei Bestätigung das Wohngeld erhalten. Als Bemessungsgrundlage dient die Bruttokaltmiete. „Wohngeld sollte, wie Sozialleistungen allgemein, kein schambehaftetes Thema für Sie sein. Gesetzlich sind fürs Wohngeld klare Ansprüche definiert. Stellen Sie einen Antrag, wenn die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen. Je länger Sie das hinausschieben, desto höher können sich Schulden auftürmen“, heißt es in einem Statement der Verbraucherzentrale.  

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