Es ist Ende Oktober und Halloween steht vor der Tür. In der Nacht auf den 1. November wird es wie jedes Jahr auf den Straßen wieder schaurig zugehen. Während die Kinder an der Haustür klingeln, um Süßigkeiten zu sammeln, werden große Kostümpartys veranstaltet oder Horrorfilme geschaut.
Einige Halloween-Fans arbeiten schon Wochen zuvor an einem passenden Kostüm - wie zum Beispiel Topmodel Heidi Klum. Tatsächlich sind nicht alle Verkleidungen erlaubt. Neben allgemeinen Regeln, die beispielsweise zu echt wirkende Waffen oder Masken am Steuer verbieten, gibt es allerdings auch noch ganz anderen Ärger, der bei einem Fauxpas droht.
Vom Fauxpas bis zum üblen Streich
Insbesondere vier Kostüme sollte man in der Halloween-Nacht vermeiden. Dazu gehört beispielsweise der Serienmörder Jeffrey Dahmer. Hier kann es schnell Ärger oder sogar einen Shitstorm geben. Der verurteilte Mörder tötete in den 80er Jahren 17 junge Männer und verspeiste die Leichen sogar zum Teil. Wer sich heute als Dahmer verkleidet, dem wird vorgeworfen, die Opfer und Angehörigen zu verhöhnen. Zwar handelt es sich nicht um eine verbotene Verkleidung, allerdings wird sie nicht gern gesehen.
Auch kulturelle Aneignung wird an Halloween zum Problem. Symbolik, Rituale oder Traditionen einer anderen Kultur, die als Verkleidung dienen, können schnell eine kontroverse Diskussion auslösen. Dazu zählen beispielsweise Indianer, Geishas oder auch Scheiche. Problematisch wird es auch beim Blackfacing. Wer sich als weiße Person schwarz anmalt, riskiert, dass sein Kostüm als Rassismus eingeordnet wird. Vor einer ganz bestimmten Verkleidung warnt allerdings sogar die Polizei. Die Rede ist von den Horror-Clowns, die in den vergangenen Jahren für Ärger gesorgt haben. Zahlreiche Passanten wurden erschreckt oder sogar mit einer Axt angegriffen. Hier wird schnell eine Grenze überschritten und schlimmstenfalls drohen sogar ein Bußgeld oder ein Gefängnisaufenthalt.