Die GEZ gilt immer noch als Streitthema in Deutschland. Monatlich müssen fast alle Bürgerinnen und Bürger den Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro zahlen. Zahlreiche Politiker fordern mittlerweile die Abschaffung des Beitrags. Außerdem wird die Kritik dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk gegenüber immer stärker.
Aktuell gelten jedoch immer noch die alten Regeln. Allerdings wird von Experten vor einer doppelten Zahlung gewarnt, denn zahlreiche Bürger müssen eigentlich gar keine GEZ bezahlen. Das gilt speziell für Paare und Familien. Denn immer wieder erhalten Mitbewohner Post vom Beitragsservice, obwohl die Gebühr für den Haushalt bereits entrichtet wurde.

GEZ: Unter diesen Umständen muss man keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Eigentlich muss nämlich nur einmal pro Haushalt gezahlt werden. Oft führt diese Regel aber zu Missverständnissen. Deshalb ist es für Paare und Familien besonders wichtig, anzugeben, dass man gemeinsam in einem Haushalt lebt. Wer angeschrieben wird, soll der Verbraucherzentrale zufolge den Beitragsservice kontaktieren und sich aktiv abmelden. Zudem muss man nachweisen, dass bereits für den gemeinsamen Haushalt gezahlt wird. Die Anzahl der Personen, die in dem Haus oder in der Wohnung leben, spielt keine Rolle. Gleiches gilt auch für Wohngemeinschaften.
Wenn man mit jemandem zusammenzieht, kann frei gewählt werden, über welches bestehende Beitragskonto weiter abgerechnet werden soll. Das Konto, welches nicht mehr benötigt wird, lässt sich daraufhin abmelden. Die Verbraucherzentrale rät auch hier, sich aktiv mit dem Beitragsservice in Verbindung zu setzen, um nicht unnötig weiterhin die GEZ zu bezahlen. An-, Ab- und Ummeldungen sind jederzeit kostenlos möglich. Man sollte keine kostenpflichtigen Drittanbieter nutzen.