Anspruch auf Rückzahlung nach GEZ-Abzocke - Bis zu 90.000 Deutsche betroffen

Bis zu 90.000 Deutsche sind von einer perfiden GEZ-Abzocke betroffen. Einige von ihnen können deshalb nun eine Rückzahlung erhalten.

04.02.2025, 10:39 Uhr
Anspruch auf Rückzahlung nach GEZ-Abzocke - Bis zu 90.000 Deutsche betroffen
picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt
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Der Rundfunkbeitrag gilt in Deutschland auch weiterhin als rotes Tuch. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger möchten den monatlichen Beitrag nicht mehr zahlen – insbesondere, weil die Kosten regelmäßig angehoben werden. Doch aktuell ist keinerlei Änderung in Sicht. Es fallen weiterhin 18,36 Euro im Monat an.

Für einige Verbraucher wurde es im vergangenen Jahr aber noch deutlich teurer. Denn sie sind auf eine GEZ-Abzocke hereingefallen. Eigentlich ist es vollkommen kostenlos, wenn man beispielsweise seine Adresse beim offiziellen Beitragsservice ändern möchte. Dieser stellt sogar entsprechende Formulare zur Verfügung. Neuerdings taucht bei Google jedoch eine Website auf, die genau solche kostenlosen Änderungen als teuren Service anbietet.

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Hinter der Website „service-rundfunkbeitrag.de“ steckt die SSS-Software Special Service GmbH. Nachdem zahlreiche Verbraucher auf die GEZ-Abzocke hereingefallen sind, ist die Masche aufgeflogen. "Dass der Anbieter dafür 29,99 Euro verlangt, ist nicht klar genug erkennbar“, heißt es in einem Statement von Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des Bundesverbands. Die Verbraucherzentrale ist deshalb gegen das Unternehmen vorgegangen. Man schätzt, dass bis zu 90.000 Deutsche betroffen sind.

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Verbraucherzentrale geht gegen perfide GEZ-Abzocke vor

Nach mehreren Mahnungen hat der Anbieter keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben, was wiederum zu einer Klage beim Oberlandesgericht Koblenz führte. Nicht nur die Tatsache, dass die SSS GmbH Geld für ein eigentlich kostenloses Vorgehen verlangt hat, wurde zum Problem, insbesondere die fehlende Aufklärung ist der Verbraucherzentrale übel aufgestoßen. "Der Gesetzgeber verlangt, dass die Informationen zum Preis 'klar und verständlich in hervorgehobener Weise' erfolgen müssen", heißt es weiter.

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Die SSS GmbH verpflichtete die Kunden außerdem in den AGB dazu, auf ihr Widerrufsrecht zu verzichten. Erst am 28. Juni 2024 wurden die Angaben geändert. Kunden, die auf die GEZ-Abzocke hereingefallen sind, können nun eine Rückzahlung verlangen. Alle Betroffenen, die den Service vor dem 27. Juni 2024 genutzt haben, können mit einem Widerruf per E-Mail an info@service-rundfunkbeitrag.de eine Erstattung anfordern. Für alle Kunden, die keine Rückzahlung erhalten, hat die Verbraucherzentrale eine Sammelklage eingereicht. Es wird dringend empfohlen sich bei Änderungen der Adresse oder der Bankverbindung direkt an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu wenden.