Rückschlag für Amazon vor Gericht: Kunden könnten Geld zurückerhalten

Die Verbraucherzentrale NRW hat Amazon verklagt. Vor dem Landgericht Düsseldorf kam es nun zu einem ersten Teilerfolg. Was das für Kunden bedeutet.

22.01.2025, 17:39 Uhr
Rückschlag für Amazon vor Gericht: Kunden könnten Geld zurückerhalten
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Die Shopping-Plattform Amazon muss einen herben Rückschlag verkraften. Der Konzern hat nämlich kürzlich vor Gericht verloren. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, hat das Landgericht Düsseldorf bereits eine bestimmte Vertragsklausel in einem ersten Urteil für unwirksam erklärt.

Hintergrund ist eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen eine Preiserhöhung des US-Konzerns aus dem Jahr 2022. Damals wurden die Streaming-Kosten für Prime-Kunden erhöht, ohne die Abonnenten um eine ausdrückliche Zustimmung zu bitten. Genau diese Vorgehensweise könnte nun dazu führen, dass Amazon viel Geld zurückzahlen muss. Immerhin kam es bereits zu einem ersten Teilerfolg.

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Amazon soll Preise ohne die Zustimmung der Kunden erhöht haben

Die Verbraucherzentrale verlangt, dass die damalige Preiserhöhung nicht nur zurückgenommen wird, sondern der Differenzbetrag gleichzeitig an die Kunden zurückgezahlt werden muss. Doch die Verantwortlichen lassen sich so schnell nicht unterkriegen. Stattdessen erklärte eine offizielle Sprecherin nun sogar, dass Amazon aktuell eine mögliche Revision überprüft. "Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert", erklärte die Sprecherin in einem Statement.

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Die Kunden hätten jederzeit das Recht gehabt, ihr Abo zu kündigen, wenn sie mit den Preisen nicht mehr einverstanden seien. Allerdings wurde eine bestimmte Vertragsklausel dennoch für ungültig erklärt. "Wir sind berechtigt, die Mitgliedsgebühr nach billigem Ermessen und sachdienlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien anzupassen", hieß es darin. Die Verbraucherzentrale NRW bereitet nun eine Sammelklage vor, der sich alle betroffenen Prime-Kunden anschließen können. Gleichzeitig hat auch die Verbraucherzentrale Sachsen Klage eingereicht. Bei diesem Verfahren geht es um die Frage, ob Amazon einen Aufpreis verlangen darf, wenn Kunden den Prime-Streamingdienst ohne Werbung nutzen möchten.

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