Erst nach der Klage der Verbraucherzentrale in Thüringen gibt es für einige BahnCards eine verkürzte Kündigungsfrist. Und zwar wird diese von 6 Wochen auf 4 Wochen verkürzt. Aber das ist noch nicht alles! Es sollen noch weitere Klagen folgen.
Unzulässige Kündigungsfristen der BahnCard: Aktuelle Entwicklungen
Die Verbraucherzentrale Thüringen hatte die DB Fernverkehr AG 2023 zunächst abgemahnt und später dan verklagt, weil die Kündigungsfristen bei der BahnCard als unzulässig erachtet wurden. Dies führte zu einigen Änderungen, die jedoch nicht alle BahnCards betreffen.
- Reaktion der Deutschen Bahn:
- Was Kunden wissen sollten: Die Bahn hat die Kündigungsfristen für die BahnCard freiwillig verkürzt. Diese Änderung betrifft jedoch nur die BahnCards, die ab dem 9. Juli 2024 neu erworben werden sowie diejenigen, deren Laufzeit sich ab diesem Datum verlängert.
- Begrenzter Geltungsbereich der Änderungen:
- Auch noch ein wichtiger Punkt: Die verkürzten Kündigungsfristen gelten nicht rückwirkend für bereits bestehende BahnCards oder solche, die vor dem 9. Juli 2024 erworben wurden!
- Fortgesetzte Klage der Verbraucherzentrale:
- Trotz dieser Anpassungen klagt die Verbraucherzentrale weiterhin. Sie argumentiert, dass die DB Fernverkehr AG sich nach wie vor nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält. Insbesondere bemängelt sie, dass BahnCard-Verträge sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
Diese Entwicklungen zeigen, dass es weiterhin rechtliche Auseinandersetzungen und Anpassungen bei den Vertragsbedingungen der BahnCard geben könnte. Verbraucher sollten daher wirklich aufmerksam bleiben und sich über die aktuellen Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen informieren.