Die Abfallentsorgung ist in Deutschland keineswegs ein stets einfaches Unterfangen. Insgesamt gibt es rund sieben verschiedene Möglichkeiten hierzulande, Abfälle zu entsorgen. Schon im kommenden Jahr führt der Gesetzgeber dabei eine entscheidende Veränderung ein.
Wer sich künftig von Altkleidern trennen will, darf diese dann nicht mehr in der Restabfalltonne entsorgen. Auch dann nicht, wenn es sich um löchrige, alte und kaputte Kleidung handelt. Schuld daran ist eine Vorgabe der Europäischen Union, die auch Haushalte in Deutschland ab Januar 2025 betrifft.
Abfallentsorgung zur Ressourcenschonung geändert
Die Mitgliedsstaaten der EU sind ab kommendem Jahr verpflichtet, eine getrennte Sammlung von Papier, Metall, Kunststoffen und Glas sowie Textilien einzuführen. Ab 2025 gilt daher für die Abfallentsorgung, dass sämtliche Kleidung in Altkleidercontainern landen muss. Dabei wird nicht länger zwischen kaputten und intakten Textilien unterschieden.
Wer entgegen der neuen Regelung weiterhin Textilien im Hausmüll entsorgt, muss mit Konsequenzen rechnen. Entdeckt die Müllabfuhr Textilien in Mülltonnen, werden diese nicht entleert. Der gesamte Hausmüll bleibt somit zurück und muss anderweitig vom Besitzer entsorgt werden, etwa durch die Abgabe bei einem lokalen Wertstoffhof. Um ein solches Dilemma zu vermeiden, sollten Altkleider in jeglichem Zustand in Altkleidercontainern entsorgt werden.
Mit dieser Sammlung von Textilien sollen die Ressourcen besser recycelt werden. Für die Produktion von Kleidung werden jährlich hohe Ressourcen verbraucht. Allein im Jahr 2020 galt der Textilsektor als der drittgrößte Verursacher von Wasserverschmutzung und Flächenverbrauch. Neun Kubikmeter Wasser, 400 Quadratmeter Land sowie 391 Kilogramm Rohstoffe sind im Durchschnitt nötig, um jeden EU-Bürger mit Schuhen und Kleidung auszustatten.