Im Dickicht der vielen Verpflichtungen, die der Gesetzgeber den Bürgern auferlegt, kann man schon mal durcheinanderkommen und sich verlaufen. So auch im neuesten Vorhaben, das der Gesetzgeber geplant hat: Hier geht es um eine neue Versicherungspflicht für Fahrzeuge, für die es bislang nicht unbedingt nötig war. Bekannt ist natürlich, dass alle Kraftfahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorweisen müssen. Diese Regelung soll nun auf eine Gruppe von Fahrzeugen ausgeweitet werden, die bislang versicherungsfrei fahren durften.
Dabei handelt es sich um eine Ausweitung der Pflicht für Fahrzeuge, die bauartbedingt mit einer Höchstgeschwindigkeit von sechs bis zu zwanzig Kilometern pro Stunde fahren können. Konkret handelt es sich dabei um sogenannte Aufsitzfahrzeuge wie Rasenmäher, Gabelstapler, Schneeräumgeräte oder einige Arten von Baumaschinen wie Motorschubkarren oder kleine Frontlader. Diese Änderung zur Versicherung solcher Fahrzeuge war ursprünglich bereits für das Jahr 2023 beschlossen, soll aber jetzt offenbar zu Beginn des Jahres 2025 kommen. Der Bundesrat hat jedoch vorerst gegen die Pläne für eine neue Pflicht gestimmt, demnach dauern die Verhandlungen zu diesem Thema weiter an. Allgemein gibt es viel Gegenwind zu diesem Thema.
Neue Pläne stoßen auf heftigen Gegenwind vom Bundesrat
Detailliert würde es heißen, dass der Gesetzgeber das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) auf Fahrzeuge ausweitet, deren hauptsächlicher Zweck die Ausführung von Arbeiten ist und gleichzeitig eine Beförderung von Personen dabei nicht vorgesehen ist. Das ist der primäre Unterschied zu den Fahrzeugen, die generell einer Versicherungspflicht unterliegen. Mit dieser Entscheidung würde Deutschland auch nicht allein dastehen. Die nationale Umsetzung dieser Gesetzesvorlage basiert viel mehr auf einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (EU 2021/2118).
Hauptsachlich wären Baubetriebe, Landwirtschaftseinrichtungen oder städtische Bauabteilungen von den Änderungen betroffen. Die meisten Geräte dieser Art finden sich sicherlich nicht in privaten Händen; jedoch haben viele Privatpersonen Aufsitzrasenmäher im Einsatz. Die sollten bedenken, das die zukünftig geforderte Versicherungspflicht nur auf öffentlichen Flächen erforderlich ist.
Hohe Bußgelder sollen beim Verstoß gegen die Versicherungspflicht folgen
Bei der Stiftung Warentest heißt es: „Benutzen Sie Ihren Aufsitzrasenmäher ausschließlich auf Ihrem Grundstück, brauchen Sie keine spezielle Kfz-Versicherung.“ Eine Versicherungspolice für die genannten Fahrzeuge kann man bei jeder Versicherungsgesellschaft abschließen, die auch die „normale“ Fahrzeug-Haftpflicht anbietet. Ein Verstoß gegen die zukünftige Pflicht soll allerdings genauso hart geahndet werden, wie das Fahren ohne Versicherung mit anderen Fahrzeugen. Es zieht mindestens eine hohe Geldbuße nach sich.
Dabei handelt es sich laut der Stiftung Warentest um „eine Straftat, da andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden." Schlimmstenfalls kommt es bei einem Verstoß gegen das Versicherungsgesetz zu einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten. Dass diese neue Versicherungspflicht tatsächlich umgesetzt wird, ist aber erst klar, wenn sie durch den aufkommenden Widerstand nicht doch noch gänzlich gestoppt wird. Immerhin hat nun die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat dagegen gestimmt. Es ist nun möglich, dass erst einmal der Vermittlungsausschuss zu Rate gezogen wird.