Bußgeld an Karneval: Wer diese Regeln bricht, muss zahlen

Momentan wird in Deutschland Karneval gefeiert. Allerdings gibt es auch an Fasching einige Regeln, die man beachten sollte - sonst droht ein hohes Bußgeld.

10.02.2024, 11:50 Uhr
Bußgeld an Karneval: Wer diese Regeln bricht, muss zahlen
Kzenon/Shutterstock
Anzeige

Momentan wird in Deutschland und insbesondere in NRW Karneval gefeiert. Tausende Menschen gehen auf die Straßen, besuchen Partys oder treffen sich bei Freunden. Das Wichtigste bei all dem sind natürlich neben der Musik die passenden Kostüme. Nachdem der Straßenkarneval in den vergangenen Jahren nur noch eingeschränkt stattfinden konnte, wird die neue gewonnene Freiheit nun voll ausgekostet.

Allerdings gibt es auch an Karneval ein paar Regeln, die man unbedingt kennen sollte. Verstößt man dagegen, kann es nämlich ganz schön teuer werden. Das fängt schon auf dem Weg zur Party an. Wer nämlich mit dem Auto unterwegs ist, muss auch in der Faschingszeit identifizierbar bleiben.

Neue Regeln für Urlauber: Auf Mallorca drohen hohe Bußgelder Neue Regeln für Urlauber: Auf Mallorca drohen hohe Bußgelder
Anzeige
KarepaStock/Shutterstock

An Karneval kann es unter Umständen teuer werden

Das bedeutet, man darf sich nicht maskiert hinters Steuer setzen. Es ist zwar nicht allgemein verboten, im Kostüm Auto zu fahren, jedoch kommt es auch darauf an, dass das Gehör nicht beeinträchtig wird und die volle Reaktionsfähigkeit zu jeder Zeit garantiert wird. Auch bei der Auswahl der Kostüme gibt es einige Regeln zu beachten. Es ist beispielsweise strengstens verboten, sich als „Polizist“ eine zu echt wirkende Waffe umzuhängen. Wer sogenannte „Anscheinswaffen“ in der Öffentlichkeit führt, der muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen. Das ist eine authentische Kostümierung sicher nicht wert. 

Anzeige

Auch bei zu viel nackter Haut kann es kritisch werden. Wenn das Kostüm zu sexy ist und man das Nötigste nicht mehr bedeckt, kann es sich schnell um „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ handeln. Auch ein solcher Fauxpas zieht eine Geldstrafe nach sich. Trägt man hingegen ein Kostüm, das eine Uniform darstellen soll, muss auch hier deutlich erkennbar bleiben, dass es sich nur um eine Verkleidung handelt. Denn das Tragen einer „inländischen oder ausländischen Uniform, Amtskleidung oder eines Amtsabzeichens“ gilt als Straftat und kann den Täter schlimmstenfalls sogar hinter Gitter bringen. 

Anzeige