Die große Fast-Food-Kette McDonald’s macht aktuell Schlagzeilen. Eigentlich dürfte so etwas das Unternehmen freuen, in diesem Fall geht es allerdings um die Klage von vier Personen in den USA. Die Klageschrift umfasst dabei 45 Seiten und dreht sich um ein beliebtes Gericht des Anbieters: den McRib. Dabei handelt es sich um ein Burger-Sandwich, bestehend aus einem länglichen Weizenbrötchen mit BBQ-Soße, Zwiebeln, eingelegten Gurkenscheiben und mariniertem Schweinefleisch.
Und genau um dieses Fleisch geht es nun bei der Klage gegen McDonald’s, die im nördlichen Bezirk des US-Bundesstaates Illinois eingereicht wurde. Der Vorwurf der Klägerinnen und Kläger lautet, dass der McRib – entgegen der Werbung und vor allem seines Namens – überhaupt kein Schweinerippenfleisch enthalten würde. Der Fast-Food-Riese wies die Anschuldigungen zurück.

Klage gegen McDonald’s wegen angeblicher Kundentäuschung
In Deutschland wird der McRib seit 1989 durchgängig verkauft, was für einige Beliebtheit spricht und ihn zu einem der bekanntesten McDonald’s-Angebote macht. In den USA kam er bereits 1982 auf den Markt, verschwand allerdings seitdem mehrfach aus dem Sortiment. Auf seiner Website listet McDonald’s als Zutaten für das Patty nur „Schweinefleisch (99%)“. Tatsächlich ist dort nicht die Rede von echten Schweinerippchen.
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In der Klage wird jedoch argumentiert, dass sowohl die Bezeichnung – „rib“ ist das englische Wort für „Rippe“ – als auch die Optik des Gerichts mit Absicht an Schweinerippchen erinnern würden. „Indem McDonald’s das Wort ‚Rib‘ in den Namen des Sandwiches aufnimmt, vermarktet das Unternehmen das Sandwich wissentlich auf eine Weise, die vernünftige Verbraucher täuscht“, ist in der Klageschrift zu lesen.

Klage gegen McDonald’s zunächst nur auf die USA beschränkt
Und man geht noch einen Schritt weiter und wirft dem Unternehmen vor, statt hochwertiger Schweinerippchen minderwertige Schweinefleischprodukte wie Herz, Schultern, Kutteln und gebrühten Magen zu verwenden. Das Marketing sei nicht nur irreführend, auch der Preis von 7,89 US-Dollar sei dementsprechend nicht angemessen. Dem widerspricht McDonald’s öffentlich. So äußerte sich ein Sprecher des Unternehmens bei „Fox Business“: „Im McRib-Patty werden, entgegen der falschen Behauptung in dieser Klage, weder Herz, Kutteln noch gebrühter Magen verwendet.“ Zudem sei man immer transparent gewesen, was die Zutaten angehe.
Die Klägerinnen und Kläger fordern dennoch eine Rückerstattung und Unterlassungsansprüche. Anschließen können sich allerdings nur Kundinnen und Kunden in den USA. Dass eine entsprechende Klage auch in Deutschland eingereicht werden und zudem Chancen auf Erfolg haben könnte, scheint, Stand jetzt, unwahrscheinlich.
