Für Fahranfängerinnen und -anfänger gelten in den meisten Ländern für eine Übergangsphase nach der Führerscheinprüfung noch bestimmte Einschränkungen. In Deutschland gibt es den „Führerschein auf Probe“ für zwei bis vier Jahre, je nachdem, ob man sich in dieser Zeit einen Verstoß leistet, für den besondere Regelungen gelten.
Darüber hinaus sind Anfängerinnen und Anfänger je nach Anbieter beispielsweise beim Mieten eines Autos eingeschränkt und auch Kfz-Versicherungen sind teurer als für erfahrene Fahrerinnen und Fahrer. Frankreich möchte nun eine weitere Einschränkung für die Probezeit einführen, die in dem Land für zwei bis drei Jahre gilt. Die Beschränkung bezieht sich dabei auf die erlaubte Leistungsstärke eines Fahrzeugs.
Das ändert sich in Zukunft für Personen mit Probeführerschein in Frankreich
Die Pläne gehen aus dem neuen RIPOST-Gesetz hervor, das vom Parlament Ende Juli verabschiedet wurde. Nun steht allerdings noch aus, ab wann die neuen Regelungen in Kraft treten. Im Gesetz selbst ist bislang lediglich festgehalten, dass man mit einem Probeführerschein keine Fahrzeuge oberhalb eines noch festzulegenden Leistungswertes führen darf. Das würde dann auch Fahrerinnen und Fahrer aus anderen Ländern wie Deutschland betreffen, wenn sie mit einem Führerschein auf Probe auf französischen Straßen unterwegs sind.
Mit dem Erlass der Verordnung muss noch festgelegt werden, welche konkreten Modelle künftig nicht mehr gefahren werden dürfen und ab wann. Das greift sowohl für ein eventuelles eigenes Fahrzeug als auch für gemietete oder geliehene Maschinen.
Was hingegen schon festgelegt wurde, sind die Strafen, die bei einem Verstoß drohen. Wer sich ab Inkrafttreten nicht an die Regelung hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro und einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Wird die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer durch das Verhalten gefährdet, sind sogar bis zu 30.000 Euro und zwei Jahre Freiheitsstrafe möglich. Zudem droht die Beschlagnahmung des Fahrzeugs und im Falle eines Mietwagens muss der Anbieter ebenfalls mit einer Strafe rechnen.
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Was soll das neue Gesetz für Fahranfänger bringen?
Ziel der Maßnahme ist eine Senkung der Unfallzahlen. Fahranfängerinnen und Fahranfänger sind nämlich überdurchschnittlich häufig in Unfälle verwickelt, da ihnen in vielen Situation die Erfahrung und auch noch ein Gefühl für ihr Fahrzeug fehlt.
Unter anderem in Italien gibt es eine vergleichbare Regelung bereits seit mehreren Jahren. Dort müssen Fahranfängerinnen und -anfänger, die als Person unter 21 Jahren oder mit einem Probeführerschein definiert werden, sich an geringere Geschwindigkeiten halten. So darf man, wenn man zu besagter Gruppe gehört, auf der Autobahn höchstens 100 km/h, auf Schnellstraßen maximal 90 km/h fahren. Zudem gilt ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr und auch in dem Mittelmeerland gibt es eine Obergrenze für die Fahrzeugleistung.
So darf die Fahrzeugleistung bei Verbrennern im ersten Jahr nach Erhalt des Führerscheins 55 kW/t und in den ersten drei Jahren 73kW/t nicht überschreiten. Weitere Maßnahmen des RIPOST-Gesetzes, die für mehr Sicherheit im französischen Straßenverkehr sorgen sollen, beziehen sich unter anderem auf illegale Straßenrennen sowie spontane Beschleunigungsrennen.

Gibt es vergleichbare Pläne für Deutschland?
Für Führerscheinneulinge gelten zwar, wie eingangs beschrieben, bestimmte Einschränkungen in Deutschland. Von einer Leistungsobergrenze für Fahrzeuge ist bislang aber nicht die Rede. Allerdings wird das Thema seit Jahren auch mit Blick auf die Bundesrepublik immer wieder von verschiedenen Richtungen aus diskutiert. So schlug der damalige Berliner Justizsenator Dirk Behrendt 2021 als Maßnahme gegen illegale Autorennen eine PS-Obergrenze für Fahranfängerinnen und -anfänger vor, die bei 200 PS liegen sollte.
Dass das Thema auch in der Bevölkerung immer wieder diskutiert wird, zeigt unter anderem eine Anfrage an den bis vor kurzem amtierenden Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder aus dem Jahr 2025. Schnieder schreibt in seiner Antwort unter anderem, dass eine solche Obergrenze von Expertinnen und Experten kontrovers diskutiert wird, zumal die Motorleistung der Fahrzeuge nur ein Faktor für Unfallrisiken sei.
Schnieder schließt mit den Worten: „Diese Erfahrungen [europäischer Länder mit entsprechenden Beschränkungen, Anm. d. Red.] schauen wir uns genau an, um mögliche Verbesserungen auch für Deutschland zu prüfen.“
So fallen die Reaktionen auf die Gesetzesänderung in Frankreich aus
Über die Pläne in Frankreich wird im Netz heftig diskutiert, auch auf den Kanälen von Faktastisch. Viele begrüßen die Maßnahmen der französischen Regierung. So findet man vielfach Kommentare wie „Richtig so“ oder „Das wurde auch Zeit“. Eine Person schreibt zudem, dass es ja darum gehe, alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu schützen, auch die Führerscheinneulinge selbst.
Vor allem in Bezug auf besonders junge Fahranfängerinnen und Fahranfänger spricht sich ein größerer Teil für eine Obergrenze aus. „Einen 18-jährigen Anfänger in einen Supersportwagen mit 600 PS zu setzen, ist halt einfach eine schlechte Idee“, schreibt jemand.
Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die die Maßnahme ungerecht finden. Eine Person verweist in diesem Kontext beispielsweise darauf, dass sie „viel mehr Angst vor Rentnern und Touristen“ habe, also vor Personen, deren Reflexe und Wahrnehmung am Steuer durch das Alter schlechter werden oder die aufgrund von Ortsunkenntnis den Verkehr falsch einschätzen. Eine weitere Person ergänzt, dass in der Debatte häufig Schnelligkeit und PS gleichgesetzt würden, obwohl das verschiedene Dinge sind und das dementsprechend an der eigentlichen Problematik vorbei diskutiert werde.

