Die Bundesregierung hat eine Reform des Führerscheins geplant. Schon vor einigen Monaten wurde bekannt, in welche Richtung die Änderungen gehen sollen. Am 10. Juli hat der Bundesrat nun Stellung bezogen, bevor es im Herbst mit der Beratung zu dem Gesetzentwurf und der Zustimmung im Bundesrat und Bundestag weitergehen soll.
Zwar gilt das neue Gesetz noch nicht, doch mittlerweile wird immer deutlicher, auf welche Änderungen sich Fahrschüler ab 2027 einstellen müssen. Die neuen Ausbildungsregeln sollen bereits im Januar in Kraft treten und die übrigen Regeln erst im Juli. Hintergrund der Reform ist unter anderem die Tatsache, dass der Führerschein beziehungsweise die Absolvierung des Unterrichts in den vergangenen Monaten immer teurer geworden ist.

Reform soll den Führerschein zeitgemäß und günstiger machen
Deshalb soll man künftig selbst wählen können, wie man lernt. Es soll möglich sein, den Unterricht in der Fahrschule zu besuchen oder sich die Informationen digital anzueignen. Auch eine Kombination wird zur Auswahl stehen. Die bisherige Präsenzpflicht entfällt also. Zudem soll der Theoriefragenkatalog von 1.169 auf 840 Fragen reduziert werden. Aber auch die praktische Vorbereitung wird sich ändern. „Überland, Autobahn und Dunkelheit“ sollen zwar Pflichtthemen bleiben, doch der Ausbildungsstand bestimmt, wie flexibel die Praxisstunden gestaltet werden können. Die praktische Prüfung wird anschließend an die EU-Mindestvorgabe angepasst. Ab Juli sind dann 25 Minuten reine Fahrzeit und 40 Minuten Gesamtdauer geplant.
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Nach der bestandenen Theorieprüfung und mindestens sechs Fahrstunden soll es außerdem möglich sein, gemeinsam mit den Eltern oder einer befähigten Person das Fahren zu üben. Allerdings handelt es sich immer noch um einen Diskussionspunkt. Der Bundestag muss über diese Regelung noch einmal debattieren, bevor eine bundesweite Regelung kommt. Um die Preissteigerungen zu stoppen, wird es ab Juli außerdem eine sogenannte Transparenzpflicht für Fahrschulen geben. Die Preise und auch die Erfolgsquoten der Schulen werden in einem speziellen Register öffentlich einsehbar sein. Im Herbst wird im Bundestag über den Gesetzentwurf abgestimmt.

