Personalausweis ohne Adresse? Ministerium diskutiert große Änderung

Auf einem Personalausweis soll künftig nicht mehr die Adresse der Person zu sehen sein. Die Maßnahme soll zu mehr Sicherheit und Datenschutz führen, es sind aber noch weitere Änderungen in Planung.
Personalausweis ohne Adresse? Ministerium diskutiert große Änderung
picture alliance

In Deutschland dient der Personalausweis als Nachweis der Identität und ist entsprechend für jede Person ab dem 16. Lebensjahr Pflicht. Dabei hat sich das Design der Ausweise im Wesentlichen seit 2010 nicht mehr geändert, im Jahr 2027 soll sich das aber ändern. Entsprechende Pläne gibt es im zuständigen Bundesinnenministerium unter Minister Alexander Dobrindt (CSU).

Aktuell läuft noch eine Phase, in der verschiedene Konzepte erarbeitet und intern vorgestellt werden. Mindestens eine Idee scheint dabei aber schon recht konkret zu sein. Denn wie aus einem Bericht der „Rheinischen Post“ hervorgeht, könnte bald die Adresse vom Personalausweis verschwinden. Die Informationen gehen auf einen Sprecher des Innenministeriums zurück.

Warum die Adresse vom Personalausweis verschwinden könnte

Gänzlich neu sind die Überlegungen, die Adresse vom Personalausweis zu entfernen nicht. Und auch dieses Mal unterstützt der Petitionsausschuss des Bundestags entsprechende Überlegungen. In erster Linie könnte diese Maßnahme die Sicherheit erhöhen. Beispielsweise im Falle eines Diebstahls gelangen Täterinnen und Täter an die Privatadressen ihrer Opfer und theoretisch können die Daten auch beim Vorzeigen des Persos in falsche Hände geraten.

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Grundsätzlich dürfen in Deutschland übrigens nur offizielle Stellen verlangen, dass man seinen Ausweis vorzeigt. Ein eingeschränktes Recht gilt hingegen zum Beispiel für Banken, Postfilialen oder Hotels, auch wenn diese Einrichtungen die Daten nur prüfen und nirgendwo hinterlegen dürfen. Wie wäre ein Entfernen der Anschrift denn aber überhaupt möglich?

Adresse künftig nur noch über Umwege ablesbar?

Dass sich die Adresse auf dem Personalausweis befindet, ist in einigen Prozessen ein wichtiger Faktor. Würde man die Anschrift also entfernen, müsste es Alternativen geben. Diese könnte beispielsweise ein Chip im Perso sein, auf dem die Daten dann stattdessen gespeichert sind.

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Zwar können diese Daten mit dem richtigen Equipment ausgelesen werden, allerdings entsteht dadurch eine zusätzliche Hürde. Voraussetzung für diese Lösung wäre eine möglichst sichere technische Ausgestaltung.

Nach derzeit geltendem Recht (§ 5 Absatz 2 Nr. 9 Personalausweisgesetz) gehört die Anschrift ausdrücklich zu den sichtbar aufgebrachten Angaben des Ausweises. Eine entsprechende Umstellung setzt deshalb auch rechtliche Änderungen voraus.

Weitere mögliche Änderungen für den Personalausweis

Das Entfernen der Anschrift wäre eine der sichtbarsten Änderungen, die aktuell diskutiert werden. Die Ideen des Bundesinnenministeriums gehen aber noch deutlich darüber hinaus. So ist auch eine generelle Anpassung des Designs vorgesehen, das beispielsweise größere Fotos beinhaltet. Um folgende Änderugen geht es:

  • größere Fotos
  • keine Adresse (und auch keine Änderungsaufkleber bei Umzügen)
  • verbesserte kryptografische Absicherung
  • Integration eines Data-Matrix-Codes
  • vereinfachte digitale Antragsstrukturen

Fest steht hingegen bereits, dass Personen ab dem 70. Lebensjahr keinen neuen Ausweis mehr beantragen müssen, sondern ihren Perso unbegrenzt weiter benutzen dürfen. Diese Regelung soll im Laufe des Jahres 2027 in Kraft treten, wie auch bereits der offiziellen Seite des Ministeriums zu entnehmen ist. Ein exaktes Datum steht allerdings noch nicht fest.