Seit dem 1. Januar 2026 greift in Österreich eine Gesetzesreform, die teilweise den Tatbestand der Besitzstörung neu regelt. Dieser führte nach bisherigem Recht nämlich offenbar zu einem ausgiebigen Missbrauch und einer regelrechten „Parkplatz-Abzocke“, wie es in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) heißt. So reichte es offenbar bereits aus, einmal kurz, etwa bei einem Wendevorgang, ein privates Grundstück zu touchieren, um verklagt zu werden.
Die neue Gesetzeslage reagiert auf eine rechtliche Grauzone, die offenbar zuvor rege ausgenutzt wurde. Dazu kam eine Tarifordnung, die trotz eines so gesehen geringen Vergehens recht hohe Strafgebühren erlaubt. Betroffenen Autofahrerinnen und Autofahrern drohten nämlich bisher Bußgelder zwischen 300 und 800 Euro. Dabei erwähnt die Pressemitteilung, dass zudem in einigen Fällen unter anderem auch vor der Drohkulisse eines Gerichtsverfahrens Geld erpresst wurde, obwohl formal gesehen gar keine Besitzstörung vorgelegen hätte. Teilweise sei es auch um nicht ausreichend gekennzeichnete Privatgrundstücke gegangen.

Österreich will Autofahrer entlasten und auch für Eigentümer eine klare Rechtslage schaffen
Um vor allem ortsunkundige Fahrerinnen und Fahrer wie Touristinnen und Touristen, aber auch Liefer- sowie Pflegedienste zu schützen, greift inzwischen eine neue Regelung. Diese sieht vor, dass Besitzstörungsverfahren gedeckelt werden, indem der Anwaltstarif auf maximal 107,76 Euro begrenzt wird. Im Falle einer Gerichtsverhandlung fällt eine Gebühr von 70 Euro an. Wird die Klage vorher zurückgezogen, beträgt sie mit 35 Euro nur noch halb so viel. Der Streitwert, nach dem sich auch die Anwaltskosten richten, wird zudem auf 40 Euro festgelegt – zum Vergleich: vorher galten bis zu 1000 Euro –, was hohe Forderungen deckelt.
Zudem sollen mit der neuen Regelung in Österreich Bagatellen nicht mehr einklagbar sein. Dazu gehören das bereits erwähnte Wenden oder auch das Absetzen einer mitfahrenden Person oder auch ein kurzes Entladen – also alles Sachlagen, bei denen weder ein Schaden entsteht, noch jemand maßgeblich behindert wird. Das soll auf der anderen Seite mehr Raum für echte Besitzstörung geben, wenn etwa eine Zufahrt mutwillig versperrt oder Privateigentum beschädigt wird.
Ab 2027 entfällt in Österreich zudem die Pflicht zur Klebe-Vignette. Die Änderung bedeutet allerdings eine Umstellung und ein neues Prozedere für Autofahrerinnen und Autofahrer.
