Österreich plant eine Novelle in seiner Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Diese betrifft nicht nur Einheimische, sondern auch Autofahrerinnen und Autofahrer aus dem Ausland. Ab Mai 2026 sollen bestimmte Zufahrtsbereiche in österreichischen Städten per Kamera überwacht werden. So will man verhindern, dass unberechtigte Fahrzeuge Zugang zu sensiblen Zonen bekommen. Derzeit wird die Änderung der StVO-Novelle noch begutachtet.
Auch interessant: Österreich schafft Klebe-Vignette ab: Millionen Autofahrer müssen sich umstellen
„Ziel ist es, den Kommunen ein geeignetes Instrument in die Hand zu geben, um bei Bedarf eine effiziente Verkehrsberuhigung zugunsten der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität umzusetzen“, erklärt das österreichische Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur in einer Mitteilung. Ziel sind etwa verkehrsberuhigte Innenstädte. Doch was bedeutet das konkret für Autofahrerinnen und Autofahrer?

Österreichische Städte und Kommunen begrüßen die Pläne
Wer künftig mit seinem Fahrzeug im Land unterwegs ist, sollte genau auf die Beschilderung achten. Die überwachten Gebiete werden nämlich sowohl durch Schilder als mit Bodenmarkierungen mit einem Kamerasymbol gekennzeichnet. Die Überwachungssysteme dürfen dabei ausschließlich in klar definierten Zugangsbereichen zum Einsatz kommen. Zu diesen gehören vor allem Einfahrten in Stadtzentren, Wohngebiete, Schulen und andere Verbotszonen, in denen etwa nur Anwohnerinnen und Anwohner, Einsatz- oder Lieferfahrzeuge Zugang haben.
An den entsprechenden Stellen in Österreich registrieren die Kameras dann jedes einfahrende Kennzeichen. Das Verkehrsministerium versichert, dass ausschließlich diese gespeichert würden, um die Datenschutzkonformität zu gewährleisten. Bis 2027 soll der Abgleich der Halterdaten dabei noch manuell erfolgen. Danach soll eine EU-weite Plattform automatisierte Prozesse ermöglichen, wie das Portal „Reisereporter“ berichtet.
Vonseiten der österreichischen Kommunen soll großes Interesse an der Regelung und der Einrichtung entsprechender Überwachungszonen. Man wolle dabei aber transparent sein und einen „Fleckerlteppich“ sowie „Autofahrerabzocke“ vermeiden, heißt es etwa von einem Sprecher der ÖVP. Wer ab Mai 2026 ohne Erlaubnis in eine überwachte Zone fährt, muss laut „Auto Motor Sport“ bis zu 726 Euro Strafe zahlen. Bei Wiederholung oder besonders groben Verstößen können es sogar bis zu 2180 Euro werden.