Am Samstag ist es soweit, dann beginnt das legendäre Oktoberfest in München. Das inzwischen größte Volksfest der Welt gibt es bereits seit 1810 und es zieht jedes Jahr große Massen von Besucherinnen und Besuchern an. In den kommenden Wochen wird auch Social Media entsprechend wieder voller Fotos und Videos von der Wiesn sein.
Allerdings gilt dabei besondere Vorsicht, vor allem für die ebenfalls zahlreich erwarteten Influencerinnen und Influencer vor Ort. Das Oktoberfest ist nämlich schon längst eine wertvolle Marke – und die will der Veranstalter schützen.
Volksfest ist seit 2021 markenrechtlich geschützt
Begriffe wie Oktoberfest oder Wiesn sind seit 2021 geschützt. Das gilt vor allem bei Werbezwecken, was zur Folge hat, dass die Begriffe nicht einfach auf Plakate gedruckt und von anderen Veranstaltern verwendet werden dürfen. München greift diesbezüglich schon seit Jahren durch und verschärft die Bemühungen in diesem Jahr noch einmal, wie die „Abendzeitung München“ berichtet.
Dabei ist von einem „intensiven Screening“ die Rede, mit dem Markenrechtsverstöße aufgespürt werden sollen. Dafür wurde extra eine Agentur engagiert, die sicherstellen soll, dass sich niemand unrechtmäßig an der Oktoberfest-Marke bereichert. Die Begriffe dürfen also zu Werbezwecken nur dann benutzt werden, wenn vorher eine Lizenz bewilligt wurde. Wie teuer das ist, ist Verhandlungssache. Allerdings kann der Preis, abhängig von verschiedenen Faktoren, mehrere Tausend Euro betragen.

Was bedeutet das für Oktoberfest-Besucher?
Die Betonung liegt in diesem Fall klar auf „Werbezwecken“. Normale Besucherinnen und Besucher, die etwa in einem Social-Media-Post das Volksfest in München erwähnen, müssen sich keine Sorgen machen. Brenzlig wird es aber bei jeglicher Art von Werbung und somit auch für das Geschäft von Influencerinnen und Influencern.
Im Zusammenhang mit Werbung also beispielsweise spezielle Wiesn-Produkte zu bewerben, ohne die Lizenzrechte zu bezahlen, kann eine Abmahnung oder ein Bußgeld nach sich ziehen. Zur genauen Höhe dieser Strafzahlung machten Stadt und Veranstalter allerdings keine offiziellen Angaben.
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Um diese Begriffe geht es
Seit dem 31. August 2021 sind eine ganze Reihe spezieller Begriffe im Zusammenhang mit dem Volksfest geschützt. Rechteinhaberin ist in diesem Fall die Stadt München, wobei sich der Markenschutz europaweit unter anderem auf Tourismuswerbung und auch auf Merchandising bezieht. Um diese Wörter geht es:
- Oktoberfest
- Wiesn
- Münchner Oktoberfest
- Oktoberfest München
- Oide Wiesn

