Teurer Fehler: Österreich-Urlauber sollten sich vor Bußgeld-Falle in Acht nehmen

Wer in Österreich Urlaub macht, sollte unbedingt eine wichtige Regelung kennen, ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 700 Euro.
Teurer Fehler: Österreich-Urlauber sollten sich vor Bußgeld-Falle in Acht nehmen
Pfarrwerfen-Austria-09 21,2024- Traffic on the A10 near Pfarrwerfen.

Österreich ist ein beliebtes Urlaubsziel der Deutschen. Das liegt zum einen an der vor allem aus Süddeutschland kurzen Anreise, aber auch an der Alpenlandschaft und der Kultur. Zudem nennen in Umfragen viele als Plus, dass man keine fremde Sprache sprechen muss. Doch so ähnlich sich die beiden Länder in vielen Punkten sind, so gibt es doch einige Unterschiede in den jeweiligen Regelungen und Vorschriften, die Urlauberinnen und Urlauber unbedingt beachten sollten.

Eine davon betrifft Autofahrerinnen und Autofahrer, die mit ihrem eigenen Fahrzeug anreisen, anstatt sich vor Ort einen Mietwagen zu holen – aufgrund der kurzen Anreise keine Seltenheit. Dabei muss man unbedingt beim Parken auf ein Detail achten, ansonsten droht ein mitunter saftiges Bußgeld. Dabei geht es um einen alltäglichen Gegenstand, der in jedem Auto zur Grundausstattung gehört: die Parkscheibe.

Deutsche Parkscheibe im Auto – gilt in Österreich nicht
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Deutsche Parkscheiben reichen in Österreich nicht aus

Denn aufgrund einiger Vorgaben wird die deutsche Parkscheibe in Österreich nicht anerkannt. Wer also sein Fahrzeug vermeintlich regelkonform in einem ausgewiesenen Parkbereich abstellt und nur die deutsche Parkscheibe hinter das Fenster legt, muss mit einer bösen Überraschung rechnen. Grund dafür ist die vorgeschriebene Zeiteinteilung. In Deutschland bilden Parkscheiben 30-Minuten-Schritte ab, in Österreich sind es aber per Verordnung 15 Minuten. Man muss also beim Einstellen entsprechend auch beachten, dass bei der eingestellten Zeit im Viertelstundentakt aufgerundet wird. Zudem muss die Scheibe über ein mechanisches Ziffernblatt verfügen.

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Eine falsche Parkscheibe wird im Zweifel als fehlender Parknachweis gewertet. Im besten Fall kommt es dann „nur“ zu einer sogenannten Organstrafverfügung, was ein Bußgeld von bis zu 50 Euro bedeutet. Deutlich teurer wird es allerdings, wenn Anzeige erstattet wird. Theoretisch ist dann ein Bußgeld von etwas mehr als 700 Euro möglich. Besondere Vorsicht gilt zudem bei elektronischen Parkscheiben, wie etwa „T-Online“ schreibt.

Auch dabei kann es schnell an der geforderten mechanischen Anzeige scheitern. Am besten kauft man also eine Parkscheibe in Österreich, die dann automatisch allen Vorgaben entspricht. Eine andere „Abzocke“ beim Parken wurden hingegen in Österreich gerade abgeschafft.