Das Geschwindigkeitskonzept auf Schnellstraßen und Autobahnen ist in den meisten Ländern mit Rechtsverkehr simpel: Man darf nur links überholen und muss sich dann wieder seiner Geschwindigkeit entsprechend einsortieren. Zu langsame Fahrerinnen und Fahrer auf der linken Spur können entsprechend den gesamten Verkehr beeinflussen. Italien überlegt deshalb, ein Mindesttempo für seine Autobahnen einzuführen, um genau das zu verhindern.
Die Regierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der neue Verkehrsregeln vorsieht. Eine davon sieht vor, dass Fahrzeuge auf bestimmten Autobahnen auf der linken Spur mindestens 100 km/h schnell fahren müssen, wie unter anderem das italienische Rechtsportal „Brocardi“ berichtet. Und auch einige Änderungen könnten im gleichen Zug verabschiedet werden, die zahlreiche Autofahrerinnen und Autofahrer betreffen.
Ab 2028 könnten in Italien neue Verkehrsregeln gelten
Am 13. Oktober wurde in Italien vom Ministerrat der Entwurf für eine neue Straßenverkehrsordnung gebilligt. Nun liegt der Entwurf den Parlamentsausschüssen vor, wo er noch verabschiedet werden muss. Sollte das der Fall sein, würden die neuen Regeln ab 2028 gelten.
Für besondere Aufmerksamkeit sorgte dabei unter anderem eine geplante Regelung für Motorradfahrerinnen und -fahrer. Diese sollen künftig im Falle eines Staus auch den Standstreifen nutzen dürfen, um daran vorbeizufahren. Zudem sollen Autos verpflichtet werden, bei Stau eine Gasse zu bilden, die dann explizit auch Motorräder nutzen dürfen, wobei keinesfalls eventuelle Rettungskräfte behindert werden dürfen.
Für die Fahrerinnen und Fahrer der Motorräder sollen hingegen neue Vorschriften für Schutzkleidung eingeführt werden. Darüber hinaus sind neue Bußgelder bei Tempoverstößen geplant. Statt festgelegter Stufen soll das Bußgeld gleichmäßig mit der Geschwindigkeit steigen, sodass dann beispielsweise auf Autobahnen und Landstraßen zehn Euro pro km/h über dem Limit fällig werden. Und ein Bußgeld soll es auch geben, wenn man zu langsam unterwegs ist.

Mindesttempo in Italien: Das sieht der Gesetzesentwurf vor
Die diesbezüglich im Entwurf zu findende Vorschrift steht in Artikel 50 und bezieht sich auf die linke Spur direkt neben dem Mittelstreifen auf Autobahnen, auf denen das Fahren in parallelen Fahrzeugreihen erlaubt ist. Gemeint sind also Autobahnen mit mindestens drei Spuren pro Richtung – es handelt sich also nicht um eine geplante Regelung für grundsätzlich alle Autobahnen.
Wer gegen die geplante Mindestgeschwindigkeit von 100 km/h auf der linken Spur verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 40 und 160 Euro rechnen, wenn der Entwurf so verabschiedet wird. Die Maßnahme soll den Verkehrsfluss auf der linken Spur verbessern und damit generell Unfälle und Staus reduzieren.
Gibt es ein Mindesttempo in Deutschland?
Italien wäre damit eines der ersten Länder mit einer entsprechenden Regelung. Statt eines Mindesttempos gilt in den meisten Ländern – darunter auch Deutschland – eine sogenannte bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit. Das bedeutet, dass Fahrzeuge in der Lage sein müssen, eine gewisse Mindestgeschwindigkeit zu erreichen, damit sie beispielsweise auf der Autobahn fahren dürfen.
Ein grundsätzliches Mindesttempo gilt in Deutschland grundsätzlich nicht, allerdings kann es streckenweise Ausnahmen geben, die dann per Verkehrsschild ausgewiesen sind. Diese Schilder zeigen einen blauen Kreis mit weißer Schrift. Dieses Verkehrszeichen kommt vor allem dort zum Einsatz, „wo überwiegend hohe Geschwindigkeiten gefahren werden und der Verkehrsfluss durch potenzielle Langsamfahrer gefährdet wird“, wie der ADAC erklärt.

