Gute Nachrichten: Neuer Button soll „E-Mail-Ping-Pong“ beim Online-Shopping verhindern

Ein neuer Button soll künftig das Widerrufsrecht beim Online-Shopping vereinfachen. Das könnte Kunden viel Zeit sparen.
Gute Nachrichten: Neuer Button soll „E-Mail-Ping-Pong“ beim Online-Shopping verhindern
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Viele kaufen benötigte Produkte heutzutage einfach online, anstatt in mehrere Geschäfte zu laufen. Das hat viele Vorteile, allerdings gibt es immer wieder Ärger um das Widerrufsrecht. Hat man also einen Fehlkauf gemacht, ist die Rückgabe oft mit einigem Aufwand für Kundinnen und Kunden verbunden, gleiches gilt für die Rückerstattung des Kaufbetrags. Ein neuer Button soll das jetzt ändern.

Ein Gesetzentwurf des Deutschen Bundestags sieht nämlich vor, dass der Widerruf für Verbraucherinnen und Verbraucher genauso einfach werden soll, wie der Einkauf selbst. Denn Fakt ist, dass es in den meisten Shops sehr einfach ist, sein Geld auszugeben. Deutlich schwerer wird es, wenn man es zurückhaben möchte. Dafür soll der neue Widerrufsbutton da sein, der während der gesetzlichen Rückgabefrist von 14 Tagen jederzeit zur Verfügung stehen soll.

Neuer Button beim Online-Shopping Symbolbild: Baustein mit Warenkorb-Symbol steht auf einer Tastatur
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Ärger bei der Warenrückgabe im Online-Shopping soll mit neuem Button ein Ende haben

Carmen Wegge, Mitglied des Deutschen Bundestages, betont in diesem Kontext, dass man Verbraucherinnen und Verbrauchern unnötiges „E-Mail-Ping-Pong“ ersparen wolle. Gemeint sind die vielen E-Mails, die teilweise nötig sind, um ein Produkt regulär zurückzugeben. Der Bundestag hat bereits über den Gesetzesentwurf abgestimmt. Laut Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour gab es dabei 308 Ja-Stimmen und 242 Nein-Stimmen. Zudem wird damit eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt, die im Interesse des Verbraucherschutzes aufgestellt wurde.

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Dabei geht es auch darum, Bürgerinnen und Bürger vor sogenannten „Dark Patterns“ zu schützen. Dahinter stehen manipulative Designelemente in Online-Shops, die gezielt so positioniert sind, dass sie Nutzerinnen und Nutzer verwirren und zu übermäßigem Konsum animieren sollen.

Im gleichen Zuge wurde zudem eine Änderung im Bereich Gesundheit beschlossen. Dabei geht es um die „erste Einsichtnahme in die vollständige Behandlungsakte“, die für Patientinnen und Patienten künftig kostenfrei sein wird. Das soll laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die individuellen Gesundheitsleistungen verbessern und Behandlungsfehler verhindern. Allerdings gibt es Kritik am Fehlen einer Lösung für „telefonisch untergeschobene Verträge“, die einer der häufigsten Beschwerdegründe seien.

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