Zuschuss von bis zu 22.000 Euro: Rentenversicherung finanziert Auto

Unter diesen Umständen haben Betroffene Anspruch auf den Zuschuss.

31.08.2023, 09:11 Uhr
Zuschuss von bis zu 22.000 Euro: Rentenversicherung finanziert Auto
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Millionen Bürgerinnen und Bürger müssen täglich einen weiten Weg zur Arbeit zurücklegen. Ohne Auto ist das kaum möglich. Auch, wenn immer mehr Berufstätige im Homeoffice arbeiten, gibt es immer noch zahlreiche Arbeitnehmer, die auf den PKW angewiesen sind.

Oftmals sind sie aber gesundheitlich beeinträchtigt und können sich einen speziell ausgestatteten Wagen nicht leisten. Deshalb will die Rentenversicherung einigen Bürgerinnen und Bürgern unter die Arme greifen. „Wenn körperlich beeinträchtigte Menschen aus gesundheitlichen Gründen ihren Arbeitsplatz nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können, sind sie häufig auf Unterstützung angewiesen. Die Deutsche Rentenversicherung kann diese im Rahmen einer ‚Kraftfahrzeug-Hilfe‘ zur beruflichen Wiedereingliederung bieten“, erklärte ein Sprecher der DRV.

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Ausscheiden aus dem Arbeitsleben soll verhindert werden

Somit kann ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben verhindert werden. Demnach wäre auch keine verfrühte Rente notwendig. Auch die gesetzliche Unfallversicherung, die Kriegsopferfürsorge oder die Agentur für Arbeit kann einen solchen Zuschuss veranlassen. Betroffenen stehen unter Umständen bis zu 22.000 Euro zu. Die Rentenversicherung kann beispielsweise den Kauf eines behindertengerechten Autos unterstützen. 

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Auch der Führerschein kann bezuschusst werden. „Die Leistungen setzen voraus, dass der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu erreichen“, heißt es in der Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation. Voraussetzung hierfür ist, dass der Antragsteller „keine andere Möglichkeit hat, zur Arbeit oder Ausbildung zu kommen (zum Beispiel zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit einer Mitfahrgelegenheit oder mit einem Werkbus, der vom Arbeitgeber angeboten wird).“

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Natürlich muss der behinderte Mensch ein Kraftfahrzeug führen können, oder es muss eine dritte Person das Auto für ihn fahren. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Einkommen des Betroffenen. „Größe und Ausstattung beim Neuwagen müssen sich nach den Anforderungen richten, die sich aus der Behinderung ergeben. Für einen Gebrauchtwagenkauf kann es Förderung geben, wenn das Auto noch mindestens 50 Prozent des Neuwagenpreises wert ist.“ Der Zuschuss muss vor dem Kauf des Autos beantragt werden.