Pflichtverletzung durch Arbeitnehmer: Definition, Folgen, Rechte

Mit der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag gehst du bestimmte Pflichten ein (und erhältst im Gegenzug auch Rechte). Hältst du dich nicht an diese Pflichten, nennt man das eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Welche Folgen die haben kann und ob auch dein Arbeitgeber eine Pflichtverletzung begehen kann, erfährst du jetzt.

07.09.2022, 18:12 Uhr
Pflichtverletzung durch Arbeitnehmer: Definition, Folgen, Rechte
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Definition Pflichtverletzung Arbeitnehmer: Was bedeutet das?

Wenn der Bewerber den Arbeitsvertrag unterschreibt, wird er nicht nur zum Mitarbeiter. Die Unterschrift unter den Arbeitsvertrag bedeutet auch, dass er ab sofort bestimmte Pflichten zu erfüllen hat. Die Hauptpflicht, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergibt, bezieht sich auf deine Arbeitsleitung. Konkret: Du verpflichtest dich dazu, deinem Chef deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, also zu arbeiten. Im Gegenzug bezahlt dich dein Chef für deine Arbeit. Wie hoch die Bezahlung dafür ausfällt, ist ebenfalls im Arbeitsvertrag zu lesen.  

Nebenpflichten des Arbeitnehmers

Neben dieser Hauptpflicht gibt es sogenannte Nebenpflichten, die sich ebenfalls aus dem Arbeitsvertrag ergeben können, aber auch in einer Betriebsvereinbarung gefunden werden oder auf gesetzlichen Vorschriften beruhen. Auch diese Pflichten musst du als Arbeitnehmer beachten. Der Ausdruck Nebenpflicht bedeutet nämlich nicht, dass sie weniger wichtig wären. Im Gegenteil. Wenn du dich nicht an die Nebenpflichten hältst, drohen dir ebenfalls Konsequenzen (welche erfährst du später). Diese Nebenpflichten des Arbeitnehmers sind zum Beispiel:
  1. Loyalitäts- und Treuepflicht: Als Arbeitnehmer musst du dich immer so verhalten, dass deinem Chef kein Schaden durch dein Verhalten entsteht. Du darfst dich zum Beispiel im Netz (oder anderswo) nicht abwertend über deinen Chef äußern.
  2. Sorgfaltspflicht: Als Arbeitnehmer hast du eine Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, dass du die Arbeitsmittel, die dein Chef dir zur Verfügung stellt, sorgfältig behandeln musst. Das gilt auch für Unterlagen und alle weiteren Dinge, die dein Chef dir aushändigt, damit du deine Arbeit erledigen kannst.
  3. Anzeigepflicht: Solltest du nicht zur Arbeit erscheinen können, musst du das so schnell wie möglich deinem Arbeitgeber melden. Das gilt nicht nur dann, wenn du krank bist, sondern auch, wenn du die Bahn verpasst und daher zu spät am Arbeitsplatz erscheinen wirst. Zur Anzeigepflicht gehört aber auch, dass du zum Beispiel Beschädigungen an den Arbeitsmitteln meldest. Auch solche, die sich beispielsweise durch unsachgemäßen Gebrauch erst in einiger Zeit ergeben könnten.
  4. Verschwiegenheitspflicht: Interne Informationen darfst du nicht mit anderen teilen.
  5. Weisungspflicht: Beschäftigte müssen in der Regel das tun, was der Arbeitgeber von ihnen verlangt. Natürlich nur solange die Anweisungen vom Direktionsrecht gedeckt sind. Zum Beispiel kannst du als Beschäftigter dazu verpflichtet sein, bestimmte Schutzkleidung am Arbeitsplatz zu tragen oder zu bestimmten Schichtzeiten zu arbeiten.
Achtung: Wir stellen hier lediglich allgemeine Zusammenhänge dar. Für konkrete juristische Beratung musst du dich an einen Fachanwalt wenden. Wir können keine Rechtsberatung bieten, sondern lediglich einen ersten, allgemeinen und unverbindlichen Einblick in das Thema geben.  

Beispiele: Typische Pflichtverletzung durch Arbeitnehmer

Die Ausführungen weiter oben sind dir ein wenig zu abstrakt? Dann haben wir hier eine kurze Liste für dich, in der wir typische und häufige Pflichtverletzungen von Arbeitnehmern, aufführen:
  • Du leistest schlechte Arbeit (Low Performer) oder verweigerst die Arbeit gar komplett.
  • Du kommst zu spät zur Arbeit, informierst deinen Chef, Vorgesetzten oder die Personalabteilung aber nicht darüber.
  • Du trinkst Alkohol am Arbeitsplatz oder kommst angetrunken zur Arbeit.
  • Du surfst mit dem Firmenrechner während der Arbeitszeit unerlaubt im Netz.
  • Du nutzt dein Firmenhandy unerlaubt für private Gespräche.
  • Du dehnst deine Pause über die vorgeschriebene Pausenzeit hinaus aus.
  • Du rauchst am Arbeitsplatz, obwohl es verboten ist.
 

Pflichtverletzung des Arbeitnehmers: Das sind die Folgen

Wenn du dich auf der Arbeit daneben benimmst, hat das Folgen. Wie krass die Konsequenzen sind, hängt davon ab, wie schlimm deine Pflichtverletzung als Arbeitnehmer war. Das Spektrum reicht von:
  1. Ermahnung: Die Ermahnung gilt als kleiner Bruder der Abmahnung. Wenn du eine Ermahnung von deinem Chef bekommst, ist das ein Schuss vor den Bug. Er will dir damit sagen, dass ihm aufgefallen ist, dass du dich nicht so verhältst, wie du eigentlich solltest.
  2. Abmahnung: Der nächste Schritt ist die Abmahnung. Größter Unterschied zwischen Ermahnung und Abmahnung: Wenn du eine Abmahnung bekommst, droht dein Chef dir weitere Folgen an, sollest du dein Verhalten nicht ändern.
  3. Ordentliche Kündigung: Wenn du trotz Abmahnung dein Verhalten nicht änderst, kann dein Chef dir kündigen. Bei der ordentlichen Kündigung wird die Kündigungsfrist eingehalten, die im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
  4. Fristlose Kündigung: Bei der fristlosen Kündigung dagegen wird keine Frist mehr eingehalten. Bei wirklich groben Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers kann das Arbeitsverhältnis also mit sofortiger Wirkung enden. Zum Beispiel Arbeitszeitbetrug sehen einige Juristen als einen Grund für eine fristlose, außerordentliche Kündigung.
 

Pflichtverletzung des Arbeitnehmers: Auch Schadenersatz ist möglich

In bestimmten Fällen könnte dein Chef sogar Anspruch auf Schadenersatz dir gegenüber haben. Diese Fälle landen in aller Regel vor Gericht und werden je nach Einzelfall beurteilt. Vermutlich ist es das beste, wenn du dich mit einem Fachanwalt berätst, sobald Schadenersatzansprüche im Raum stehen. Denn unter Umständen kann es dann sehr schnell sehr teuer werden. Zum Beispiel dann, wenn du Geschäftsgeheimnisses deines Arbeitgebers an seinen direkten Konkurrenten verraten hast. Sollte dein Chef aus diesem Grund wirtschaftliche Einbußen haben, könntest du dafür aufkommen müssen.  

(Grobe) Pflichtverletzung durch Arbeitgeber: Beispiele

Auch der Chef hat bestimmte Pflichten, an die er sich halten muss. So ist er dazu verpflichtet, dir das vereinbarte Entgelt für deine Arbeitsleitung, aka dein Gehalt, zu zahlen. Außerdem darf er den gesetzlichen Mindesturlaub nicht unterschreiten und hat dafür zu sorgen, dass du während deiner Arbeit nicht gefährdet wirst. Auch die Einhaltung der Arbeitszeiten, wie sie im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgeschrieben sind, sowie regelmäßige Pausen gehören zu den Dingen, um die sich dein Arbeitgeber kümmern muss. Ermöglicht er es dir beispielsweise nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben Pause zu machen, gilt das als Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber. Weitere Pflichtverletzungen des Arbeitgebers sind zum Beispiel:
  • Dein Chef zahlt dir dein Gehalt während deiner Krankheit nicht weiter, obwohl du dich korrekt krankgemeldet und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt hast.
  • Dein Arbeitgeber schützt dich nicht ausreichend vor Mobbing oder sexueller Belästigung.
  • Dein Chef verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
  • Der Chef sorgt nicht für den Schutz personenbezogener Daten seiner Arbeitnehmer.
Als eine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers kann gelten, wenn dieser nicht ausreichend für den Schutz seiner Mitarbeiter sorgt. Solltest dein Chef von dir verlangen, dass du Arbeiten ausführst, bei denen du dich selbst gefährden würdest, darfst du die Arbeit verweigern. Allerdings ist auch das im Einzelfall zu entscheiden. Vermutlich würden die meisten zustimmen, dass auf dem Dach eines Wohnhauses herumzulaufen, eine beachtliche Gefahr darstellt. Dachdecker machen das jedoch im Rahmen ihrer Arbeit täglich. Solange der Arbeitgeber sich dabei an die Gefährdungsbeurteilung hält, die er vorab angefertigt hat, dürfte daran auch nichts auszusetzen sein. Wenn du jedoch als Produktionsmitarbeiter angestellt bist, dein Chef aber auf die Idee kommt, du könntest das Dach der Fabrik entmoosen, weil du gerade Leerlauf hast, musst du das vermutlich nicht machen. Wie so häufig bietet es sich auch in dieser Situation an, mit deinem Chef zu reden und ihm deine Bedenken zu schildern. Du kannst dich dazu auch vorab von dem Betriebsrat in deiner Firma oder der Gewerkschaft beraten lassen. Diese beiden Anlaufstellen sind für ihre Mitglieder auch in solchen Fragen der richtige Ansprechpartner.