Dass es in Deutschland regelmäßig eine Auszahlung des Kindergelds gibt, ist allen Eltern bekannt. Je nachdem, wie viele Kinder man hat, fällt der Betrag unterschiedlich hoch aus. Es handelt sich aber nicht um den einzigen Zuschuss, den Eltern für sich beanspruchen können. Der Staat bietet zahlreiche weitere Möglichkeiten.
Dazu zählt beispielsweise das Basiselterngeld. Es steht sowohl Müttern als auch Vätern zu und soll dazu dienen, den Einkommensverlust auszugleichen, der entsteht, wenn die Betroffenen kurz nach der Geburt die Betreuung ihres Kindes übernehmen müssen. Beantragen kann man den Zuschuss entweder allein oder gemeinsam mit dem Partner.
Eltern haben Anspruch auf einen Zuschuss und wissen es oft nicht
Die Summe richtet sich nach der Lebenssituation und kann zwischen 300 Euro und 1.800 Euro betragen. Das Geld wird schließlich für den Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten regelmäßig ausgezahlt. Wird es von Mutter und Vater beantragt, kann es sogar 14 Monate lang in Anspruch genommen werden. Zudem kann man das sogenannte ElterngeldPlus beantragen und ab dem 15. Monat weiterhin einen Zuschuss erhalten.
Diese Variante wird doppelt so lange gewährt, wie das Basiselterngeld. Allerdings wird nur die Hälfte des Betrags ausgezahlt, wenn man nicht arbeitet. Wer in Teilzeit tätig ist, kann hingegen höhere Bezüge erhalten, die zwischen 150 Euro und 900 Euro variieren. Familien mit geringem Einkommen haben zudem Anspruch auf den Kinderzuschlag. Hier ist erneut eine Unterstützung von 250 Euro pro Monat möglich. Kinder alleinerziehender Eltern können außerdem einen Unterhaltsvorschuss erhalten. Wenn sie das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind hier Zahlungen in Höhe von bis zu 338 Euro möglich.