Die Hauptuntersuchung von Fahrzeugen durch den TÜV in Deutschland soll sicherstellen, dass die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge gewahrt bleibt. Sie ist seit 1951 eine vorgeschriebene Pflicht für Autofahrer. Nach der Erstzulassung muss ein Fahrzeug nach drei Jahren das erste Mal für die Hauptuntersuchung (HU) zum TÜV, danach nur noch alle zwei Jahre. Doch für einige Fahrzeuge könnte sich das bald ändern.
Wer einen Gebrauchtwagen besitzt, der über 10 Jahre alt ist, soll anstelle von einem 2-jährigen Intervall für die Hauptuntersuchung zu einer jährlichen HU verpflichtet werden. Grund für diesen Vorstoß liegt im gestiegenen Durchschnittsalter von Fahrzeugen in Deutschland.

TÜV fordert: 10 Jahre alte Wagen sollen jährlich geprüft werden
Jürgen Wolz, Mitglieder der Geschäftsführung des TÜV Süd fordert jetzt, dass auf den Anstieg des Durchschnittsalters von Fahrzeugen in Deutschland reagiert werden muss. Laut Kraftfahrt-Bundesamt waren im Jahr 2023 lag das Durchschnittsalter von Fahrzeugen erstmals bei zehn Jahren. Wie bei Menschen häufen sich mit zunehmendem Alter auch bei Fahrzeugen die Probleme. Die Mängelquote bei diesen Fahrzeugen ist deutlich höher, insbesondere wenn sie keine regelmäßige Wartung erfahren.
Darum soll für Autos ab einem Alter von zehn Jahren die Pflicht für jährliche HU gelten. Für Fahrzeughalter kann das jedoch teuer werden. Denn die Hauptuntersuchung kostet jetzt bereits inklusive Abgasuntersuchung etwa 150 Euro. In Zeiten, in denen bereits viele Preise für Menschen gestiegen sind, inklusive der Versicherungsbeiträge für Fahrzeuge, kann das eine hohe Kostenbelastung darstellen. Bisher handelt es sich bei dieser Forderung lediglich um einen Vorschlag. Sollte er jedoch umgesetzt werden, könnten gerade Menschen, die sich neuere Wagen kaum leisten können, unter den höheren Kosten leiden.