Termin steht fest: Zuschuss für 17 Millionen Deutsche kommt

In diesem Jahr können über 17 Millionen Deutsche von einem Zuschuss profitieren. Wie man ihn beantragt und wie hoch er ausfällt.

03.04.2024, 21:37 Uhr
Termin steht fest: Zuschuss für 17 Millionen Deutsche kommt
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Über 17 Millionen Deutsche können ab sofort von einem Zuschuss profitieren. Der Staat und die Ampel-Regierung unterstützen Arbeitnehmer, die regelmäßig Geld sparen. Möglich macht das die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage, die viele Bürger noch gar nicht nutzen, obwohl ihnen der Zuschuss eigentlich zustehen würde.

In diesem Jahr wird die Einkommensgrenze für die staatliche Unterstützung angehoben. Deshalb können Millionen Menschen schon seit Januar von den neuen Regelungen profitieren. Die Zulage kann für Bausparverträge und vermögenswirksame Leistungen in Anspruch genommen werden. Dabei handelt es sich um finanzielle Mittel, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt.

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17 Millionen Deutsche profitieren von neuem Zuschuss

Diese vermögenswirksamen Leistungen können für Aktien- und Fondssparpläne, Banksparpläne und die Tilgung eines Immobilienkredits eingesetzt werden. Der Staat unterstützt diese Zahlungen durch die Arbeitnehmer-Sparzulage, von der außerdem Beamte, Soldaten und Richter profitieren können. Durch die Erhöhung der Einkommensgrenze, können nun auch Bürger den Zuschuss erhalten, die 40.000 Euro brutto pro Jahr verdienen. Bei Verheirateten gilt eine Einkommensgrenze von 80.000 Euro pro Jahr. 

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Zuvor waren es lediglich 20.000 Euro brutto bei den Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Ehepartnern. Für die Bausparverträge gab es den Zuschuss sogar nur, wenn man höchstens 17.900 Euro im Jahr einnahm. Diese Grenzen gehören nun aber der Vergangenheit an. Wie das Bundesfinanzministerium kürzlich mitteilte, vergrößert sich die Gruppe der Berechtigten somit auf ganze 17,3 Millionen Bürgerinnen und Bürger.

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Vermögenwirksame Leistungen werden mit 20 Prozent bei bis zu 400 Euro jährlich gefördert und Bausparverträge mit bis zu 9 Prozent bei einem Höchstbetrag von 470 Euro. Somit können Arbeitnehmer einen Zuschuss von bis zu 80 bzw. 42 Euro erhalten. Die Sparzulage kann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beantragt werden.