Telefonische Krankschreibung soll wieder eingeführt werden

Ärzte fordern, dass die telefonische Krankschreibung aufgrund der aktuellen Situation wieder eingeführt wird.

02.12.2023, 19:10 Uhr
Telefonische Krankschreibung soll wieder eingeführt werden
Dmytro Zinkevych/Shutterstock
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Seit Beginn der Corona-Epidemie war es möglich, per Anruf beim Hausarzt eine Krankschreibung zu erwirken. Ab dem Jahr 2020 galt das ein wirksames Mittel, sowohl überflüssige Ansteckungsrisiken in den total überfüllten Wartezimmern zu vermeiden als auch das Gesundheitssystem im Ganzen zu entlasten. Bislang war der Gang zum Arzt auch bei leicht Krankheitsbildern verpflichtend, um dem Arbeitgeber eine ärztliche Krankmeldung, den berühmten „Gelben Schein“ zu vorlegen zu können. Dennoch können die Mediziner auch nicht viel mehr tun, als Bettruhe zu empfehlen.

Voraussetzung waren und sind also immer solche Krankheitsbilder, die von den Betroffenen zu Hause auskuriert werden können und einen „absehbar nicht schweren Verlauf“ nehmen, wie es offiziell heißt. Also, die altbekannten grippalen Infekte mit Husten, Schnupfen, Heiserkeit, ein verdorbener Magen, Durchfall nach bekannter Ursache und alle ähnliche Alltagserkrankungen. Sie alle sollen gemeinsam haben, dass die Arbeit nicht wie gefordert erledigt werden kann aber noch nicht zwingend einer ärztlichen Untersuchung bedürfen.

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Die telefonische Krankschreibung wurde in der Corona-Zeit eingeführt

Auch zum Schutz von anderen Mitarbeitern, die vor Ansteckung wirkungsvoller geschützt werden können, liegt es im Interesse der Betriebe, kranke daheim zu lassen. Immerhin möchte wirklich niemand, das gleich die ganze Belegschaft fehlt. Zusätzlich ist erklärtes Ziel, auch Patienten in den Wartezimmern vor einer Ansteckung zu schützen die aus schwerwiegenderen Gründen den Arzt aufsuchen und damit schlussendlich die Arztpraxen zu entlasten, die traditionell zur Herbst/Winterzeit hoch frequentiert sind.

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fizkes/Shutterstock

Ärzte fordern Rückkehr der telefonischen Krankschreibung

Ab Donnerstag, den 7. Dezember, soll diese Regelung, die ursprünglich aus der Not heraus geboren wurde, wieder in Kraft treten. Die Vorsitzende des gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern, Monika Legemann, teilte mit, dass man sich auf einer Sitzung, die an dem betreffenden Donnerstag stattfinden soll, auf die Wiedereinführung dieser Regel verständigen will, und dann auch sofort umsetzt. Diese Institution stellt das höchste Gremium dar innerhalb der Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens. Von Seiten der Praxis sei man allerdings grundsätzlich verpflichtet, die Identität des Anrufers zu überprüfen, um Missbrauch vorzubeugen. 

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Der Gesundheitsminister Karl Lauterbach dringt ebenfalls auf mehr Tempo, diese Regel möglichst schnell umzusetzen. Der hatte bereits im Sommer auf eine gesetzliche Regelung gepocht, die telefonische Krankschreibung dauerhaft zu ermöglichen soll. So besteht immerhin in diesem Punkt zwischen der Politik und dem Gesundheitswesen Einigkeit darüber, die Regelung nicht als eine Art von Verlängerung einer Notlösung zu betrachten, sondern dauerhaft einzuführen. 

Ein neues Gesetz soll kommen

Auch Markus Beier, der Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, mahnte mehr Tempo in der Umsetzung dieses Gesetzes an, das übrigens bereits den nötigen Bundesratsbeschluss passiert hat, insbesondere angesichts der steigenden Zahl von Atemwegsinfektionen. Als angenehmer Nebeneffekt bleibt den Ärzten somit mehr Gelegenheit, sich um ernster erkrankte Patienten zu kümmern als um banalen Schnupfen.