SUV-Besitzer schockiert: Paris erhöht Parkgebühren auf 225 Euro

In Paris wird es für SUV-Fahrer schon bald besonders teuer. Die Parkgebühren werden nicht nur angehoben, sondern gleich verdreifacht. Was hinter den drastischen Maßnahmen steckt.

08.02.2024, 11:50 Uhr
SUV-Besitzer schockiert: Paris erhöht Parkgebühren auf 225 Euro
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Die Besitzer eines SUV, egal welcher Marke, werden es sich dreimal überlegen, ob sie den Großraum der französischen Weltstadt Paris nochmal mit dem Auto besuchen möchten. Der Regelfall besagt eigentlich, dass die Fahrer eines schweren SUVs von Haus aus nicht gerade arm dran sind – was allerdings „schwer“ ist, scheint hier sehr relativ zu sein. Die Parkgebühren, die aber in Zukunft in der französischen Hauptstadt zu entrichten sind, lassen selbst Gutverdiener nicht kalt.

Das Ganze soll sich wie folgt aufgliedern: Bislang wurden im Zentrum rund 6 Euro fällig an Parkgebühren pro Stunde. Das soll sich zukünftig auf den unglaublichen Wert von 18 Euro verdreifachen. In den außenliegenden Bezirken wird dann eine Summe von 12 Euro fällig statt der bisherigen 4 Euro. Wer dann aber für 6 Stunden sein Fahrzeug abstellt, um in der Stadt einkaufen zu gehen, ist dafür nicht etwa rechnerische 108 Euro los, sondern immense 225 Euro. 

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Das wäre dann eine Parkgebühr von 37,50 pro Stunde – wohlgemerkt nur für SUVs. Bislang würde das „nur“ 75 Euro kosten, was sowieso schon unglaublich teuer ist. Diese Preise sollen ab dem 1. September zu entrichten sein, so die Pariser Stadtverwaltung, die über diesen besonderen Schritt sogar hat abstimmen lassen. Dieses Votum hat ergeben, das von den insgesamt 1,3 Millionen Stimmberechtigten vergleichsweise magere 78.000 abgestimmt haben. Das macht eine extrem maue Wahlbeteiligung von nur 6 Prozent aus.

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Dreifache Parkgebühr für SUV-Fahrer ab dem 1. September

Im Ergebnis stimmten dann 42.415 Wähler für, und 35.430 Personen gegen die Erhöhung der Parkgebühren für den Großraum Paris. Die Regelung soll allerdings nur für Besucher der Stadt gelten und weder die Anwohner mit einem Berechtigungsnachweis treffen noch die Handwerker, Taxifahrer oder Pflegedienste. Eine Definition, was als SUV angesehen wird, gibt es ebenfalls bereits und die ist etwas fragwürdig: So gilt die Regelung für Fahrzeuge mit Verbrenner- oder Hybridantrieb, die mehr als 1,6 Tonnen wiegen (was für die meisten modernen Limousinen der Mittelklasse bereits gilt) sowie für reinelektrische Autos, die mehr als 2 Tonnen auf die Waage bringen.

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Eine Begründung für den Schritt nannte die Stadtverwaltung ebenfalls. So erklärte sie, dass die private Pkw-Nutzung durch die Verkehrspolitik seit rund 10 Jahren rückläufig sei, während die Größe und das Gewicht in derselben Zeit deutlich zunahmen. So wog ein Fahrzeug im Jahr 1990 nur durchschnittlich 975 kg, während es heute rund 1233 kg schwer ist. Daraus würden sich Probleme für die Umwelt und die Sicherheit ergeben, so die Sprecher der Stadt. Außerdem sei der zur Verfügung stehende Parkraum ungleichmäßig aufgeteilt.

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Drastische Maßnahmen für SUV-Besitzer entfachen Diskussion

Die Pariser Bürgermeisterin Anne Hidalgo begründet den Schritt der ausufernden Parkgebühren für SUVs folgendermaßen: "Die Pariser sind die Avantgarde einer Bewegung, viele Städte werden sicher nachziehen. (…) Sie wollen diesen schweren Autos in den Straßen den Platz nehmen, aus Umweltgründen und wegen der Sicherheit." Die Tatsache, dass die Autos nur deshalb schwerer sind, weil sie staatlich geforderte Sicherheitstechnik verbaut haben oder der Umstand, das Elektroautos schwerlich leichter zu bauen sind, will man offensichtlich nicht gelten lassen.

Auch eine Erklärung, warum die „schweren“ Elektroautos eine Belastung für die Umwelt seien, blieb die Bürgermeisterin schuldig. Man verweist hier auf eine vorangegangene Bürgerbefragung, die zum Ergebnis hatte, das der Verleih von Stehrollern in Paris ebenfalls wieder verboten wurde. Allerdings war hier die Wahlbeteiligung ähnlich mager. Grüne Bürgermeister in Deutschland, wie zum Beispiel Belit Onay aus Hannover, möchten sich bereits das Pariser Modell zu Eigen machen und ebenfalls für SUVs höhere Parkgebühren fordern.

Der ADAC hält solche höheren Parkgebühren dagegen für keine geeignete Lösung, ebenso wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Hier verweist man auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches 2023 bereits feststellte, das Gebührendifferenzen nach Gewicht und Dimensionen, nicht zu groß sein dürfen, damit eine rechtswidrige Ungleichbehandlung ausgeschlossen bleibt.