Verkehrsschilder regulieren hierzulande die Ordnung auf der Straße und nicht selten trifft man auf eine Situation, bei der auch der konzentrierteste Fahrer den „Wald nicht mehr sieht vor lauter Bäumen“. Die Regulierungswut der öffentlichen Hand scheint immer mehr Überhand zu nehmen und der geplagte Verkehrsteilnehmer muss sich regelrecht Zeit lassen, um die ganzen Informationen wahrzunehmen, die allein ein Schilderpfosten so alle zu bieten hat. Jahr für Jahr kommen zudem auch neue Verkehrsschilder und Symbole hinzu und besonders erfahrene Autofahrer, deren theoretische Prüfung schon eine Weile zurückliegt, kennen deren Bedeutung oft nicht.
Wer allerdings hier zuwider handelt, kann sich oftmals auf ein gesalzenes Bußgeld freuen und im Extremfall noch einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg erhalten. Ab dem April 2020 ist so ein Schild im deutschen Straßenverkehr vorzufinden und das sagt tatsächlich vielen Fahrern nichts. Es trägt die Bezeichnung 277.1. und wurde vom Ministerium für Digitales und Verkehr eingeführt. Der offizielle Name ist tatsächlich ziemlich sperrig und lautet: „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“. Dahinter verbirgt sich das Verbot für Pkws und Lkws, Fahrräder, Roller oder Motorräder, also sogenannte „einspurige“ Fahrzeuge zu überholen.
Kaum bekanntes Verkehrsschild zeigt wichtiges Überholverbot
Im Normalfall schreibt die Straßenverkehrsordnung nur vor, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen einzuhalten ist – außerorts 2 Meter! Wer allerdings dieses Schild sieht, muss sich zwangsläufig hinter dem Radfahrer einordnen und gemütlich hinterherfahren, zumindest so lange, bis das Schild durch seine Aufhebung die Gültigkeit verloren hat oder der Radfahrer beziehungsweise der Autolenker abbiegt.Das Verbotsschild zeigt auf der linken Seite ein rot stilisiertes Auto, besitzt einen roten Rand, der in der Regel generell auf ein Verbot hinweist und ein Fahrrad über einem Motorrad auf der rechten Seite – diese in schwarz gehalten.
Zu finden sein soll es an gefährlichen und unübersichtlichen Stellen wie Engpässen, besonders kurvigen Straßen und Strecken mit starkem Gefälle oder Steigung. So soll dem radfahrenden Verkehr mehr Sicherheit eingeräumt werden. Wer so ein Verkehrsschild sieht und dennoch meint, das Fahrrad oder den Roller überholen zu müssen, kann sich, falls er erwischt wird, über ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro freuen. Wer allerdings dazu noch den Überholten in Gefahr bringt, erhält im Extremfall den besagten Punkt in Flensburg obendrauf. Acht Stück davon, und man ist die „Pappe“ für eine Weile los und darf auf den ÖPNV umsteigen. Also ist es besser, das Schild zu kennen und vorsichtig zu bleiben.