Sexueller Missbrauch: Lehrerin drohen 600 Jahre Haft

Für eine 74-jährige Ex-Lehrerin wird eine massive Strafe gefordert.

09.08.2023, 13:05 Uhr
Sexueller Missbrauch: Lehrerin drohen 600 Jahre Haft
Monroe County Sheriff's Office
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Ein unglaublich massives Strafmaß droht einer 74-jährigen ehemaligen Lehrerin aus dem US-Bundesstaat Wisconsin. Die betagte Lehrerin Ann Nelson Koch aus Tomah, Wisconsin stand vor Gericht, weil sie in einem Alter von 67 Jahren im Schuljahr 2016/17 einen damals 14-jährigen Schüler mehrfach und wiederholt sexuell genötigt hatte. Das Ganze soll sich in einem Keller einer Privatschule zugetragen haben. Dort soll sie den Schüler regelrecht angegriffen haben, um Sex oder sexuelle Dienstleistungen von ihm zu erzwingen. 

Der Geschädigte sagte vor Gericht detailliert über den Vorgang aus und die stellvertretende Oberstaatsanwältin Sarah M. Skiles äußerte sich über ihn mit den Worten: „Das Opfer dieser Verbrechen ist ein unglaublich mutiger junger Mann“. An seiner Aussage gebe es keinerlei Zweifel. Zusätzlich meinte sie: „Er hat die Wahrheit gesagt, und die Geschworenen haben ihn laut und deutlich gehört. Wir sind den Geschworenen sehr dankbar für ihren Einsatz bei der Wahrheitsfindung“.

Lehrerin beim Sex mit minderjährigem Schüler erwischt Lehrerin beim Sex mit minderjährigem Schüler erwischt
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Lopolo/Shutterstock

Sex mit einem 14-Jährigen

Der gesamte Prozess hat nur drei Tage gedauert. Danach brauchten die Geschworenen nur fünf Stunden, um zu einem Urteilsspruch zu gelangen - schuldig. Das Urteil wird der Richter erst am 27. Oktober verkünden. An diesem Tag setzt das Gericht auch das Strafmaß fest, das dann zur Anwendung kommt. Dem Staatsanwalt Kevin Croninger zufolge drohen der allzu lüsternen Seniorin unglaublich 600 Jahre Haft. Wie sich diese enorme Strafhöhe zusammensetzt, wurde von ihm allerdings nicht näher erläutert. 

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In den USA sind solch ungewöhnlich hohen Strafen keine Seltenheit. Dort werden die Einsatzstrafen für jede einzelne Straftat aufaddiert und können so eine Gesamtstrafe ergeben, die sich in der Realität als lebensfremd erweist. So wurde zum Beispiel John Wayne Gacy im Jahr 1994 zu einer 21-fachen lebenslangen Strafe sowie 12-facher Todesstrafe verurteilt. Alles sollte hintereinander verbüßt werden. Dass so etwas unrealistisch ist, sollte jedem klar sein. Dennoch sieht das US-Strafgesetzbuch diese Vorgehensweise für Strafprozesse so vor.

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Im Fall der betagten Ann Nelson Koch bleibt sie bis zu ihrer Urteilsverkündung jedoch auf freiem Fuß. Lediglich eine GPS-Fußfessel sieht Richter Richard Radcliffe als Sicherung gegen eine mögliche Flucht für angebracht. Scheinbar glaubt der Vorsitzende des Monroe County Circuit Court nicht an eine allzu große Fluchtgefahr der Sexualstraftäterin – trotz der möglichen enormen Strafe, die auf sie warten könnte.