Wer kennt es nicht; der Fahrer an der Ampel bleibt stehen, obwohl es längst grün geworden ist, man wird überholt, ohne dass der Blinker gesetzt wurde oder sogar völlig ignoriert und entgeht nur knapp einem Unfall. Dabei handelt es sich um Situationen, in denen wohl jeder wütend wird.
Wer sich in so einem Moment allerdings nicht unter Kontrolle hat und womöglich sogar den Mittelfinger auspackt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Denn Beleidigungen und „eindeutige Gesten“ gelten als Sünde im Straßenverkehr und können geahndet werden, wenn der jeweilige Verkehrsteilnehmer den unschönen Moment mitbekommt.
Teure Verkehrssünden
Zahlreiche Situationen dieser Art wurden anschließend sogar vor Gericht geklärt. Der Stinkefinger gilt als teuerstes Vergehen und wird mit bis zu 4.000 Euro Strafe geahndet. Der kleine Ausrutscher kann einem demnach das gesamte Monatsgehalt kosten. Auch Beleidigungen wie "fieses Miststück“ und "alte Sau“ werden nicht geduldet. Hier fallen um die 2.500 Euro Strafe an.
Es gab bereits mehrere Verfahren, bei denen Betroffene die besagten Summen kassierten. Somit gilt diese Kategorie der Verkehrssünden als die Teuerste. Wer unter Alkoholeinfluss fährt oder die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einhält, muss zumeist lediglich um die 1.500 Euro abdrücken.